1. Aktuelle Fallzahlen
2. Corona-Verordnung: Maskenpflicht für Servicepersonal auch im Außenbereich
3. Stadt legt Corona-Soforthilfe Programm II auf
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 523
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 13.07.2020, 16 Uhr, ein weiterer Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet, dieser Fall ist reiseassoziiert (reiseassoziiert meint Rückkehrer aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten). Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 523.
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 493 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim noch 17 akute Fälle.
2. Corona-Verordnung: Maskenpflicht für Servicepersonal auch im Außenbereich
Seit 1. Juli gilt in Bezug auf die zu beachtenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Gaststätten die allgemeine Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Corona- Sonderverordnung für Gaststätten wurde hingegen nicht verlängert. Gemäß § 3, Abs. 1 Nr. 5 der neuen Corona-Verordnung ist es für jegliches Servicepersonal im direkten Kundenkontakt Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich wird demnach nicht mehr getroffen.
3. Stadt legt Corona-Soforthilfe Programm II auf
Ab sofort können Anträge für das Corona-Soforthilfe Programm II der Stadt Mannheim gestellt werden. Es folgt auf das Vorgängerprogramm, für das eine Antragstellung bis 31. Mai möglich war, berücksichtigt jedoch in seinem Zuschnitt die zwischenzeitlich veränderte Ausgangslage.
Während Einzelhandel wie auch Gastronomie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen können, gelten aufgrund der aktuellen Verordnungen weiterhin Einschränkungen für Kulturveranstaltungen, Messen und Märkte sowie Kulturveranstalter, Musikspielstätten, Discotheken sowie Schausteller.
„Für ein paar wenige Wochen vermochten viele die Konsequenzen der erforderlichen Schutzmaßnahmen noch überbrücken können. Nach mehreren Monaten steigt die Gefahr, dass die Auswirkungen für bestimmte Branchen existenzbedrohend werden. Mit der Neuauflage der Corona-Soforthilfe wollen wir deshalb gezielt die Wirtschaftsbereiche unterstützen, die weiterhin von Schließungen oder beträchtlichen Einschränkungen betroffen sind“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
Demnach sind insbesondere folgende Branchen bzw. Wirtschaftsbereiche antragsberechtigt:
Kulturveranstalter*innen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne institutionelle Förderung der Stadt, (Live-) Musikspielstätten und Discotheken
Unternehmen in einem Vertragsverhältnis mit der Stadt Mannheim und mit wesentlicher Unterstützungsfunktion für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Leben
Bürgermeister Michael Grötsch betont: „Das kulturelle und gesellschaftliche Leben wird in bestimmten Bereichen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt. Mit dem Corona-Soforthilfe Programms II wollen wir die betroffenen Unternehmen in dieser Situation unterstützen, um zur Sicherung ihrer Liquidität und damit zum Erhalt eines vielfältigen Kultur- und Veranstaltungsangebots in Mannheim beizutragen.“
Fördervoraussetzungen
Bezogen auf die weiteren Fördervoraussetzungen knüpft das Corona-Soforthilfe Programm II in den wesentlichen Punkten an das Vorgängerprogramm, das durch die Finanz- und das Wirtschaftsdezernate auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses ausgearbeitete wurde, an. Das Programm richtet sich an Mannheimer Selbständige, Unternehmen und Kulturveranstalter mit weniger als 50 Beschäftigen, die für das urbane Leben in bzw. für Mannheim typische und zwingende Leistungen erbringen. Vorrangig geprüft und begleitet werden alle Antragstellende, die ihre Leistungen durch die Schließung von Einrichtungen und Betätigungsfeldern in Mannheim nicht mehr erbringen können.
Voraussetzung für die Gewährung der Corona-Soforthilfe der Stadt Mannheim ist, dass vorrangig die Fördermöglichkeiten aus den Programmen von EU, Bund und Land in Anspruch genommen werden müssen. Darüber hinaus müssen potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute sowie wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten wie beispielsweise die Einführung von Kurzarbeitergeld ausgeschöpft werden. Die kommunale Zusatzhilfe wird in Form einer zinslosen, bedingt rückzahlbaren einmaligen Zuwendung gewährt. Bedingung für die Rückzahlung ist, dass die finanzielle Situation des Unternehmens nach der Corona-Krise eine Rückzahlung zulässt.
Erster Bürgermeister und Kämmerer Specht erklärt: „Mit dem Mannheimer Soforthilfe Programm gelingt es uns, ganz gezielt und flexibel Förderlücken in den Bundes- und Landesprogrammen zu überbrücken. Damit helfen wir schnell den betroffenen Wirtschaftsbereichen, behalten aber gleichzeitig die Belastbarkeit des städtischen Haushaltes im Blick. Die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Stadt, insbesondere der IHK Rhein-Neckar und dem Nachtbürgermeister, gestaltet sich dabei sehr erfolgreich.“
Ein Gremium aus Vertretern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Finanzen und Wirtschaft sowie der mg: mannheimer gründungszentren gmbh sowie den Kammern bereitet die Bewilligung der kommunalen Zusatzhilfen vor.
Weitere Informationen und Antragstellung
Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/corona-soforthilfe online gestellt und dort mit einem Klick elektronisch abrufbar sein. Ebenso werden auf der Homepage weiterführende Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Antragsunterlagen sowie die „Zuwendungsrichtlinie Mannheimer Corona-Soforthilfe II“ im Wortlaut veröffentlicht.
Anträge können elektronisch an [email protected] oder postalisch an Fachbereich Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling, E 4, 68159 Mannheim gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2020.
Kontakt für Rückfragen
Hotline des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung: Tel 293-3351, Sprechzeiten Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr.