Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde ein 15-Jähriger am Freitagmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.
Der Deutsche steht im dringenden Verdacht, sich am Dienstagabend nach 19:00 Uhr gemeinsam mit einem Komplizen durch das Aufschneiden eines mit Draht gesicherten Bauzauns Zutritt auf das Gelände einer Autowerkstatt in Mannheim-Rheinau verschafft zu haben. Anschließend sollen die beiden Tatverdächtigen ein Metalltor aufgehebelt und aus den Räumlichkeiten mehrere Wertsachen entwendet haben. Der 15-Jährige soll dabei einen Pkw BMW im Wert von 6.500 EUR vom Werkstattgelände über eine Wiese in den öffentlichen Verkehrsraum gefahren haben, um diesen ebenfalls zu entwenden.
Am Folgetag soll der Tatverdächtige dann gegen 16:30 Uhr zwei Kennzeichenschilder von einem geparkten Pkw abmontiert und diese an den entwendeten BMW angebracht haben. Im Anschluss soll der Tatverdächtige durch Mannheim gefahren sein.
Gegen 21:30 Uhr am selbigen Tage fuhr der 15-Jährige gemeinsam mit seinem Komplizen des Vortags auf ein abgesperrtes Werksgelände in Mannheim-Lindenhof. Dabei soll er ein Fahrzeug, besetzt mit zwei Angehörigen des Werkschutzes, gerammt und dadurch die Insassen verletzt haben. Anschließend soll der Tatverdächtige den entwendeten BMW hinter einer Lagerhalle abgestellt und gemeinsam mit seinem Komplizen über eine Mauer geflüchtet sein.
Mit der Auswertung von den am Tatort aufgefundenen Spuren konnte der 14-jährige Komplize von Beamten des Polizeireviers Mannheim-Neckarau ermittelt werden. Bei den Fortgesetzten Ermittlungen durch das Haus des Jugendrechts, stellten sich beide Tatverdächtige am Donnerstagmorgen.
Am Freitagmittag wurde 15-Jährige dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl erließ.
Der Tatverdächtige steht zudem im Verdacht am 26.01.2019 einen Linienbus im Wert von 500.000 EUR entwendet und diesen im öffentlichen Verkehrsraum ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefahren zu haben.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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