Überarbeitete Gestaltungssatzung sieht unter anderem Gestaltungsbeirat vor/ Während der Offenlage vom 20. Mai bis 28. Juni können Bürger/innen Anregungen und Stellungnahmen zur Satzung abgeben
Seit dem Jahr 2004 besteht für die Innenstadt Schwetzingen die „Gestaltungssatzung Innenstadt“. Mit den Regelungen zum Beispiel zu Gebäudehöhen, Dachausbildungen und der Gestaltung von Fassaden schützt sie insbesondere den historischen und städtebaulich hochwertigen Bereich der Kernstadt wie auch die denkmalgeschützten Gebäude vor gestalterisch und städtebaulich unerwünschten Veränderungen durch nicht abgestimmte Bauvorhaben. Diese Gestaltungssatzung hat sich grundsätzlich bewährt, was auch viele Beispiele der vergangenen Jahre positiv belegen. Allerdings hat sich in den letzten Jahren aber auch gezeigt, dass die Satzung in manchen Bereichen ungewollt zu stark reglementieren kann und damit sinnvolle Entwicklungen erschwert.
Überarbeitete Gestaltungssatzung soll neue Impulse und Investitionen ermöglichen unter Wahrung des gewachsenen, ortstypischen Stadtbildes
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hatte daher im Mai 2015 die Überarbeitung der Gestaltungssatzung beschlossen. Ziel war, den gestalterischen Schutz der Innenstadt besser mit den Bedürfnissen von Handel, Gewerbe aber auch Privatpersonen in Einklang zu bringen. In diesen Prozess wurden die Innenstadtakteure, Architekten, Hauseigentümer und die Bürgerschaft durch zwei öffentliche Workshops eingebunden. Deren Ergebnisse flossen in den jetzt vorliegenden Satzungsentwurf ein, den die Stadt Schwetzingen in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Planungsbüro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten erarbeitet hat. Die jetzt vorliegende „2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt“ betrifft unter anderem Änderungen zur Ausgestaltung von Fassaden, Geschossigkeiten innerhalb der vorgesehenen Traufhöhen, Balkonen und Loggien, Fenstern und Schaufenstern, Markisen und Werbeanlagen sowie PV- und Windenergieanlagen. Zudem sind mögliche Ausnahmefälle zum Beispiel bei Bereichen und Gebäuden, die eine besondere stadtgestalterische Bedeutung haben, bei Versammlungsräumen für mehr als 100 Personen und Einkaufspassagen klarer bzw. neu definiert. Erstmals wird es für die Betrachtung von Einzelfällen künftig einen Gestaltungsbeirat geben, der Empfehlungen aussprechen soll. Ihm gehören neben den Bürgermeistern und dem Stadtbaumeister auch die Vertreter/innen der Fraktionen sowie ein/e Fachplaner/in des Planungsbüros, das die Gestaltungssatzung Innenstadt erstellt hat, und zwei neutrale externe, nicht mit Schwetzingen verbundene und von der Architektenkammer empfohlene Fachleute an.
Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung am 16. Mai 2019 um 18 Uhr im Palais Hirsch
Um den Schwetzinger/innen die Inhalte und Neuerungen der jetzt vorliegenden „2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt“ vorzustellen, lädt die Stadt Schwetzingen die interessierte Öffentlichkeit am Donnerstag, 16. Mai 2019, um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins Palais Hirsch ein. Stadtbaumeister Matthias Welle und Stadtplanerin Bernadette Wozniak-Fink vom Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten werden die Gestaltungssatzung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Weiterhin wird Stadtbaumeister Welle anhand von visualisierten Vorher- / Nachher-Beispielen den positiven Effekt der Gestaltungssatzung über den Zeitraum der letzten 15 Jahre aufzeigen. Im Anschluss daran wird der Entwurf vom 20. Mai bis zum 28. Juni 2019 in die Offenlage gehen. In diesem Zeitraum können die Bürger/innen Stellung nehmen und Anregungen abgeben.“