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2018: Zahl der Verurteilten in Baden-Württemberg gestiegen

22. September 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Polizei

Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten am häufigsten

Im Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg 104 8001 Personen vor Gericht schuldig gesprochen. Gegenüber 2017 waren dies 4 100 Perso­nen oder 4,1 % mehr. Da­mit hat sich der seit dem Jahr 2008 rückläufige Trend der Verurteiltenzahl nicht weiter fortgesetzt. Dies sagte die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizminister Guido Wolf bei der Präsentation der aktuellen Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik. Der Anstieg der Schuldsprüche war in allen Altersgruppen festzustellen. Prozentual am stärksten war er in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jah­ren, wo die An­zahl der Verurteilten erstmals seit 2007 wieder zunahm, und zwar um 6 % oder 230 Verurteilte auf nunmehr 4 100 Verurteilte. Bei den Erwachsenen der Altersgruppe 21 Jahre und älter erhöhte sich die Verurteiltenzahl um 4 % oder 3 600 auf nun­mehr 92 000 Verurteilte. Auch in der Gruppe der Her­anwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren nahm die Zahl der Schuldsprüche erstmals nach 5 Jahren wieder zu, und zwar um 3,9 % oder 330 Personen auf 8 700 Verurteilte.

Verurteiltenhäufigkeit in allen Altersgruppen höher als im Vorjahr

Informationen zur Zahl der Verurteilten sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf sind ge­sellschaftspolitisch von besonderer Bedeutung. Allerdings ist bei der Auswertung der Daten zu beachten, dass die Zahl der Gerichtsverfahren durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst wird. Dies können bei­spielsweise mögliche Änderungen im An­zeigeverhalten, der Erfolg der Ermittlungsbe­hörden und von Projekten der Kriminal­prä­vention sowie mögliche Ände­rungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionie­rungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften sein. Ganz entschei­dend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung ist aber auch die demografische Struktur und vor allem die Entwicklung der Bevöl­kerung. Um den Einfluss der demogra­fischen Ent­wicklungen auf die Verur­teiltenzahlen auszu­schließen, wird eine demogra­fieberei­nigte Verurteil­tenhäufig­keit (Verurteil­tenzif­fer) berechnet, bei der die Zahl der Ver­urteilten auf die Personen der jeweiligen Bevölke­rungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht straf­mündig sind. Aus dem Er­gebnis der Strafverfolgungsstatistik zeigt sich, dass im Be­richtsjahr 2018 auch die Verur­teiltenhäufigkeit gegenüber dem Vorjahr wieder ange­stiegen ist, und zwar um 3,5 % auf 1 092. Anders ausge­drückt heißt dies, dass 2018 von jeweils 100 000 Personen im Alter von mindestens 14 Jahren 1 092 Perso­nen wegen einer Straftat verurteilt wurden, das waren 37 Verurteilte mehr als im Jahr 2017. Im Vergleich zum Anstieg der Verurteiltenzahl (+4,1 %) fiel der Zuwachs der Ver­urteiltenhäufigkeit etwas schwächer aus, weil die Bevölkerung im strafmündigen Alter, also die Bezugszahl zur Berechnung der Verurteiltenziffer, leicht zugenommen hat. In der Alters­gruppe der Jugendli­chen war der Zuwachs der Verurteiltenziffer mit 8,6 % auf 931 am stärksten. Bei den Heranwachsenden nahm die Ziffer um 5 % auf 2 274 zu und bei den Erwachsenen um 3,1 % auf 1 048.

Im Ergebnis haben sich damit die Verurteiltenziffern im Jahr 2018 in allen Al­tersgruppen erhöht. In der Altersgruppe der Heranwachsenden war die Verur­teiltenziffer nach wie vor mit Abstand am höchs­ten. Die Verur­teilten­ziffer der Jugendli­chen war bereits seit 2014 niedriger als bei den Erwachsenen.

Von den insgesamt 104 800 Schuldsprüchen im Jahr 2018 wurden rund 85 800 ge­gen Män­ner und 19 000 gegen Frauen ausgesprochen. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Schuldsprüche gegen Männer um 4,5 % (+3 700 Verurteilte) und bei den Frauen um 2,5 % (460 Verurteilte). Die Frauen­quote un­ter den Verur­teil­ten sank von 18,4 % im Jahr 2017 auf nunmehr 18,1 %. Frauen sind somit in weit­aus geringerem Um­fang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Männer. Nur weniger als je­der fünfte ausgesprochene Schuldspruch betraf eine Frau.

Verurteiltenzahl bei Nichtdeutschen stärker gestiegen als bei Deutschen

Unter den insgesamt 104 800 gerichtlichen Verurteilungen entfielen 43 100 auf Perso­nen, die keinen deutschen Pass besaßen, das waren 7,3 % bzw. 2 900 Schuldsprüche mehr als im Jahr 2017. Die Zahl der deutschen Verurteilten nahm im gleichen Zeitraum um 2 % oder 1 200 Verurteilte auf 61 700 zu. Der An­teil der ausländischen Verurteilten an den Verurteilten insgesamt stieg im ver­gangenen Jahr um 1,3 Prozentpunkte auf 41,2 %. Während es in den Altersgruppen der verurteil­ten nichtdeutschen Erwachsenen und Heranwachsenden Zuwächse um 8,2 % bzw. 3,9 % gab, war bei den nichtdeutschen Jugendlichen mit –11,4 % ein kräftiger Rückgang der Schuldsprüche zu be­obachten. Bei den Deutschen nahm die Zahl der Verurteilungen dagegen in allen Altersgruppen zu, allen voran bei den deutschen Ju­gendlichen mit +12,9 %. Berücksichtigt man die Bevölkerungsentwicklung (nicht­deutsche straf­mündige Wohnbevölkerung: +4,2 %, deutsche strafmündige Wohnbevölkerung:  – 0,1 %) und berechnet für die Verurteilten insgesamt die demografiebereinigte Verur­teiltenhäufigkeit, so erhöhte sich diese 2018 ge­genüber dem Vorjahr bei den nichtdeutschen Verurteilten um 3 %. Bei den deutschen Verurteilten betrug der Zu­wachs 2,1 %.

Deliktstruktur deutscher und nichtdeutscher Verurteilter

Im Jahr 2018 entfielen 71 % der insgesamt 104 800 gerichtlichen Schuldsprüche auf fünf Straftatengruppen. Die restlichen 29 % verteilten sich auf eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Straftaten2. An erster Stelle der fünf Straftaten­gruppen standen mit einem Anteil von 24,0 % an allen verurteilten Straftaten die Stra­ßenverkehrsdelikte, noch vor Betrug und Untreue3 (19,4 %) und den Dieb­stahlsdelikten (14,9 %). Verurteilun­gen wegen Drogen- und Gewaltdelikten waren mit Anteilen von 9,4 bzw. 3,6 % im Vergleich dazu deutlich seltener.

Bezüglich der Struktur zeigen sich allerdings Unter­schiede bei deutschen und nichtdeutschen Personen. So standen 2018 bei den verur­teilten Deutschen die Stra­ßenver­kehrsdelikte deutlich an erster Stelle (26,1 %), vor Betrug und Untreue (19,7 %). Diebstahlsdelikte und Ver­urteilungen wegen Drogendelikten folgten praktisch gleichermaßen mit 11,3 % bzw. 11,1 % und mit deutlichem Ab­stand die Gewaltdelikte mit 3,2 %. Personen, die keinen deutschen Pass hat­ten, wurden ebenfalls am häufigsten we­gen Straßenver­kehrs­delikten (20,9 %) verurteilt, es folgten dann jedoch die Ver­urteilungen wegen Dieb­stahlsdelikten (20,1 %). Schuldsprüche we­gen Betrug und Untreue hatten einen Anteil von 18,8 %. An vierter und fünfter Stelle folgten die Drogen- und Gewaltdelikte mit 7,1 bzw. 4,2 %.

In allen fünf Straftatengruppen mehr Verurteilte

Den mit Abstand höchsten absoluten Zuwachs an Verurteilungen gab es 2018 in der Deliktgruppe Betrug und Untreue. Insgesamt stieg die Zahl der Schuldsprüche um 1 000 oder 5,3 %. Ursächlich hierfür war der starke Anstieg an Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen wie beispielsweise Schwarzfahren in öffentli­chen Ver­kehrsmitteln (Beförde­rungser­schleichung)4 (+1 200 Fälle bzw. +14,9 %). 2018 wurden insgesamt 20 300 Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue ausge­sprochen, davon 14 700 gegen Männer und 5 500 gegen Frauen. Der Frauenanteil ist bei den Verurteilten in dieser Straftatengruppe mit 27,3 % vergleichsweise hoch und liegt gut 9 % höher als bei der Gesamtheit aller Straftaten (18,1 %).

Die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten nahm nunmehr im dritten Jahr in Folge mit steigender Tendenz zu. 2018 wurden insge­samt 9 900 Personen wegen Ver­stö­ßen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gespro­chen. Das waren 710 Per­so­nen oder 7,7 % mehr als ein Jahr zuvor (2017: +6 %, 2016: +2,1 %). Die höhere Zahl an Schuldsprüchen war in allen Altersgruppen zu beobachten. Der prozentuale Zuwachs war jedoch mit einem Plus von 20,2 % (+120 Fälle) bei den Jugendlichen mit Abstand am höchsten. Insgesamt wurden 6 800 Deut­sche (+8,3 %) und 3 100 Nichtdeutsche (+6,5 %) wegen Straftaten nach dem Betäu­bungsmittelge­setz verurteilt. Allgemein handelte es sich bei den Verur­teilungen wegen Drogendelik­ten überwiegend um den unerlaubten Be­sitz von Betäubungsmitteln5 (5 000 Fälle) und um das unerlaubte Anbauen, die Her­stellung und das Ein- oder Aus­führen von solchen6 ( 3 200 Fälle).

Auch bei den Straßenverkehrsdelikten gab es 2018 mehr Schuldsprüche als im Vor­jahr, gleichwohl war der Anstieg mit einem Plus von 580 Fällen bzw. 2,4 % deut­lich geringer als 2017 (+1 700 Fälle bzw. +7,3 %). Insgesamt wurden 25 100 Ver­urteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten ausgesprochen, darunter entfielen 82,7 % der Schuldsprüche auf Männer (20 800 Fälle). 2018 wurden allein 10 600 Per­sonen wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit schuldig gesprochen. Das waren 42,1 % al­ler Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten.

Nach dem deutlichen Rückgang der Verurteilungen wegen Diebstahlsdelikten im Jahr 2017 (–3 000 Fälle bzw. –16,1 %) war 2018 wieder ein leichter Zuwachs an Schuldsprüchen von 160 Fällen oder 1,0 % auf insgesamt 15 600 Verurteilun­gen zu beobachten. Ursächlich hierfür war die höhere Zahl an Schuldsprüchen gegen nichtdeutsche Tatverdächtige (+240 Fälle bzw. +2,9 %). Insgesamt wurden 8 700 Personen mit nichtdeutscher Staatsan­gehörigkeit und 6 900 Deutsche wegen Dieb­stahls verurteilt. Der Anstieg der Verurteilungen wegen Diebstahlsde­likten resultierte 2018 aus der gegenüber dem Vorjahr höheren Zahl der Schuldsprüche bei einfachen Diebstählen7, die nicht mit Gewaltanwendung verbunden sind. Bei den Fällen von schweren Diebstählen8 war dagegen ein Rückgang zu be­obachten. 2018 wurden insgesamt 12 500 Schuldsprüche wegen einfachen Dieb­stahlsdelikten (+220 Fälle bzw. 1,8 %) und 3 100 wegen Fällen von schwerem Diebstahl (-60 Fälle bzw. -1,9 %) ausgesprochen.

In der unter den fünf Straftatengruppen zahlenmäßig kleinsten Gruppe der Gewaltde­likte nimmt die Zahl der Schuldsprüche seit dem Jahr 2016 wieder zu. 2018 ergingen 3 800 Schuldsprüche wegen Gewaltdelikten (+50 Fälle bzw. +1,5 %). Gegenüber 2017 war in allen Altersgruppen ein Zuwachs der Schuldsprüche zu beobach­ten, besonders hoch war er jedoch mit +7,1 % bei den Ju­gendlichen (+40 Fälle). Im Jahr 2018 wurden insgesamt 2 000 Schuldsprüche gegen Deutsche (+20 Fälle bzw. +1,0 %) und 1 800 gegen nichtdeutsche Personen (+40 Fälle bzw. +2,0 %) ausgesprochen. Zu den Gewalt­delikten zählen vor allem gefährliche und schwere Körperverletzungen ein­schließlich Körperverletzungen mit Todesfolge, aber auch Raubdelikte, Mord, Tot­schlag und Ver­gewaltigung. Innerhalb der Gewaltdelikte stellen die Verurteilungen we­gen gefährlicher Körperverletzung9 mit einem Anteil von 73 % die größte Untergruppe. Auf diese ent­fielen im ver­gangenen Jahr 2 700 Verurteilun­gen, 1 400 Schuldsprüche ergingen gegen Deutsche und 1 300 gegen Nichtdeutsche.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

Bei den insgesamt 104 800 Schuldsprüchen im Jahr 2018 wurde in 83 400 Fällen oder 79,6 % eine Geldstrafe verhängt. 14 900 Per­sonen oder 14,2 % wurden zu einem Freiheitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Gerichte fast 10 100 zur Bewährung aus, sodass letztlich rund 4 800 Verur­teilte oder 4,6 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnis­strafe in Form einer Freiheits- oder Jugend­strafe an­treten mussten. Bei den übrigen 6 400 nach dem Jugendstrafrecht Verurteilten (6,2 %) wurden vor allem Verwarnungen oder Jugendarrest als sogenannte »Zuchtmittel« auferlegt (5 700 Fälle) sowie »Erziehungsmaßregeln« wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet (740 Fälle).

1Die Ergebnisse im Text wurden bei Werten bis 1 000 Verurteilungen jeweils auf 10, bei Werten über 1 000 auf 100 gerundet.

2Hierzu gehören beispielsweise Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Beleidigung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten und Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz. Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten wird ausschließlich die schwerste begangene Straftat statistisch ausgewertet.

3§§ 263 bis 266 b StGB

4§ 265 a StGB

5§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG

6§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG

7§ 242 StGB

8§§ 243 – 244a StGB

9§ 224 StGB

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