1. Aktuelle Fallzahlen
2. Spielplätze
3. Konzept zur stufenweisen Öffnung der Stadtparks
4. Öffnung Museen
5. Spielplätze
6. Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auch an Haltestellen
7.Allgemeines
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 445
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 30.04.2020, 16.00 Uhr, 2 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 445. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Seit der vergangenen Woche werden sie auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Bislang sind in Mannheim 380 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
2. Spielplätze
Kinderspielplätze für die Altersgruppen bis 14 Jahre (d.h. Kleinkindangebot für bis 6 Jährige und Gerätespielangebot für bis 14 Jährige) sollen unter Auflagen wieder freigegeben werden.
Der Zeitpunkt wird sich nach der Rechtsverordnung des Landes richten. Bei einer Freigabe ist vorgesehen, dass die Abstandsregeln dort einzuhalten sind. Kinder sollen den Spielplatz nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten dürfen. Zum Mund-Nase-Schutz gilt die allgemeine Regelung für alle über 6jährigen Kinder. Einzelheiten hängen von der neuen Rechtsverordnung der Landesregierung Baden- Württemberg ab.
Bolz- und Sportspielplätze (für Jugendliche) bleiben bis auf weiteres geschlossen
3. Konzept zur stufenweisen Öffnung der Stadtparks
Für die beiden Mannheimer Stadtparks (Luisenpark und Herzogenriedpark) ist ein Konzept zur stufenweisen Öffnung erstellt worden. Wann eine mögliche Öffnung erfolgt, hängt – nach der grundsätzliche positiven Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz – von der neuen Rechtsverordnung der Landesregierung Baden- Württemberg ab, die dieser Tage erwartet wird. Es wird so eine Öffnung frühestens am Montag, den 4.5. für Jahreskarteninhaber geben. Eine Besucherobergrenze sowie die Sperrung einzelner Parkbereiche (z.B. Pflanzenschauhaus) werden begleitende Maßnahmen sein. Die Besucheranzahl wird darüber hinaus jeweils aktuell im Netz dargestellt werden, um die Eingangssituation zu entspannen und Ansammlungen zu vermeiden.
4. Öffnung Museen
In der Ministerpräsidentenkonferenz wurde auch die Möglichkeit zur Öffnung der Museen angekündigt.
Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Rechtsverordnung des Landes werden
die REM und das TECHNOSEUM zum 12.5. öffnen. Die Kunsthalle wird das Haus für die
Sonderausstellung „Walker Evans revisited“ im Rahmen der Biennale für aktuelle Fotografie am Freitag, den 8.5. öffnen. Für die einzelnen Museen wurden Konzepte erarbeitet wie Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingehalten werden können. Diese werden nach Maßgabe der erwarteten Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg angepasst.
5. Nationaltheater Mannheim stellt den Vorstellungsbetrieb bis Spielzeitende ein
Das Nationaltheater Mannheim stellt den Vorstellungsbetrieb der laufenden Spielzeit 2019/20 ein. Alle bisher für diese Spielzeit noch vorgesehenen Vorstellungen werden abgesagt. Das schließt auch Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten ein. Die Entscheidung wurde vom Nationaltheater in enger Abstimmung mit der Stadt Mannheim getroffen. Unter den zur Eindämmung der Corona-Pandemie notwendigen Bedingungen für Künstler*innen, sonstiges Personal und Publikum ist ein regulärer Vorstellungsbetrieb organisatorisch auf absehbare Zeit nicht sinnvoll umzusetzen.
Um gerade in diesen Zeiten, in denen kein Vorstellungbetrieb möglich ist, für sein Publikum da zu sein und mit ihm in Kontakt zu bleiben, arbeitet das NTM spartenübergreifend an neuen Formaten und Rubriken für sein im März ins Leben gerufene Online-Angebot »Digitales Nationaltheater«, das auf der Webseite des Theaters sowie auf seinen Kanälen in den sozialen Medien Facebook, Instagram und Twitter verfügbar ist.
Das Angebot des Digitalen Nationaltheaters ist kostenfrei und unter www.nationaltheater.de sowie in den sozialen Medien abrufbar.
Weitere Informationen: www.nationaltheater.de
5. Spielplätze
Kinderspielplätze für die Altersgruppen bis 14 Jahre (d.h. Kleinkindangebot für bis 6 Jährige und Gerätespielangebot für bis 14 Jährige) sollen unter Auflagen wieder freigegeben werden.
Der Zeitpunkt wird sich nach der Rechtsverordnung des Landes richten. Bei einer Freigabe ist vorgesehen, dass die Abstandsregeln dort einzuhalten sind. Kinder sollen den Spielplatz nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten dürfen. Zum Mund-Nase-Schutz gilt die allgemeine Regelung für alle über 6jährigen Kinder. Einzelheiten hängen von der neuen Rechtsverordnung der Landesregierung Baden- Württemberg ab.
Bolz- und Sportspielplätze (für Jugendliche) bleiben bis auf weiteres geschlossen
6. Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auch an Haltestellen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) weist darauf hin, dass seit Montag bundesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Bussen, Bahnen und auch an den Haltestellen gilt.
Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV in der Region gibt es unter www.rnv-online.de/coronavirus.
7.Allgemeines
Grundsätzlich sind alle Öffnungen und Lockerungen wie auch Reaktionen auf aktuelle Gerichtsentscheidungen von der neuen oder erneuerten Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg abhängig, die in den nächsten Tagen erwartet wird. Nähere Bestimmungen dazu wie sie im einzelnen in Mannheim umgesetzt werden, wird die Stadt Mannheim im Laufe der nächsten Woche bekannt geben.