1. Aktuelle Fallzahlen/Ein weiterer Todesfall
2. Impfen
3. Mitteilung des Kultusministerium Baden-Württemberg: Informationen zu aktuellen Corona-Regelungen im Schulbereich
(zg)
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 28.083 /Ein weiterer Todesfall
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 08.12.2021, 16 Uhr, 238 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 28.083.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80 Jahre alter Mann verstarb in einer Mannheimer Pflegeeinrichtung. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 371 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 22.547 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 5.165 akute Infektionsfälle.
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
2. Impfen
Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre: mit Termin
Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer, die aufgrund ihres Alters zur besonders vulnerablen Gruppe gehören.
Die Impfungen im KIZ Mannheim sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine stehen vorerst nur Personen über 55 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen am kommunal finanzierten Impfzentrum abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine für Impfungen mit dem Impfstoff von Moderna eingestellt.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Es sind Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde.
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621-293 9516 seit dem 06. Dezember von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17.30 Uhr für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Bitte legen Sie sich Zettel und Schreibstift bereit. Der Seniorenrat Mannheim wird dann für Sie die Anmeldung und das Buchen übernehmen.
Der Seniorenrat Mannheim freut sich auf einen Anruf von Ihnen.
Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin
Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.
Impfen vor Ort: ohne Termin
Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:
Donnerstag, 09. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Freitag, 10. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Abendakademie Mannheim, U1, 16-19
14 bis 18 Uhr: Schönau, Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Gebäude A (Vorraum Gymnastikhalle), Apenrader Weg 18-20
Samstag, 11. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Rheinau Quartiersmanagement, Relaisstraße 164
12 bis 18 Uhr: Schloss Seckenheim, großer Saal, Seckenheimer Hauptstraße 68
Sonntag, 12. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Friedrichsfeld Lilly-Gräber-Halle (Heimspiel TV Friedrichsfeld), Saarburger Ring 49, Impfbus
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.
Bitte beachten: Derzeit kann aufgrund des großen Andrangs und der Tatsache, dass die Impfaktionen zeitlich begrenzt sind, nicht immer gewährleistet werden, dass allen Impfwilligen vor Ort auch tatsächlich ein Impfangebot gemacht werden kann. Vor Ort werden Wartenummern ausgegeben, damit sich Wartezeiten besser abschätzen lassen. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.
Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen
Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html
Impfkarte Mannheim
Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz ) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an [email protected]
3. Mitteilung des Kultusministerium Baden-Württemberg: Informationen zu aktuellen Corona-Regelungen im Schulbereich
Das Kultusministerium Baden-Württemberg informiert:
„Wir haben den Schulen gestern ein Schreiben über verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zukommen lassen sowie ein Merkblatt für Schülerinnen und Schüler, das die wichtigsten Fragen rund um Corona beantwortet.
Die wichtigsten Eckpunkte in Kürze:
• Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 18 Jahren müssen nun in den Ferien einen Testnachweis oder Geimpft-/Genesenen-Nachweis erbringen, der Schülerausweis genügt in den Ferien nicht mehr.
• Nach den Ferien erhalten die Schülerinnen und Schüler wieder Zutritt mit dem Schülerausweis, wobei diese Ausnahmeregelung derzeit für die Zwölf- bis 17-Jährigen bis zum 31. Januar 2022 befristet ist.
• Wir reagieren auf die Wünsche mancher Eltern und ermöglichen als besondere Ausnahmeregelung, dass sich Schülerinnen und Schüler vom 20. bis 22. Dezember 2021 vom Präsenzunterricht beurlauben lassen können und in selbstgewählte Quarantäne begeben.“
Quelle: Stadt Mannheim