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Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

615. Aktuelle Meldung zu Corona 13.12.2021

14. Dezember 2021 | Corona Pandemie, Leitartikel, Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Fallzahlen vom Wochenende / Ein weiterer Todesfall
3. Impfen
4. 3G-Regel in allen Gebäuden der Stadtverwaltung


 
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 28.764
 
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 13.12.2021, 16 Uhr, 77 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 28.764.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 23.991 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 4.396 akute Infektionsfälle.
 
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
 
2. Fallzahlen vom Wochenende / Ein weiterer Todesfall
 
Dem Gesundheitsamt wurden bis Samstag, 11.12.2021, 16 Uhr, 155 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Samstag auf insgesamt 28.608. Am Samstag galten in Mannheim 23.438 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gab es am Samstag in Mannheim 4.794 akute Infektionsfälle.
 
Dem Gesundheitsamt wurden bis Sonntag, 12.12.2021, 16 Uhr, 79 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Sonntag auf insgesamt 28.687. Am Sonntag galten in Mannheim 23.683 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gab es am Sonntag in Mannheim 4.627 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigte am Sonntag, den 12.12. einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 70 alter Mann verstarb in einem Mannheimer Krankenhaus.
 
3. Impfen
 
Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre: mit Termin
 
Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer, die aufgrund ihres Alters zur besonders vulnerablen Gruppe gehören.
 
Die Impfungen im KIZ Mannheim sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine stehen vorerst nur Personen über 55 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen am kommunal finanzierten Impfzentrum abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine für Impfungen mit dem Impfstoff von Moderna eingestellt.
 
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Es sind Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
 
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde.
 
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz
 
Achtung: Bitte auch Impfen ohne Termin lesen!
 
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
 
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621-293 9516 seit dem 06. Dezember von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17.30 Uhr für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
 
Bitte legen Sie sich Zettel und Schreibstift bereit. Der Seniorenrat Mannheim wird dann für Sie die Anmeldung und das Buchen übernehmen.
Der Seniorenrat Mannheim freut sich auf einen Anruf von Ihnen.
 
Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin
 
Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
 
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt
 
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.
 
Impfen vor Ort: ohne Termin
 
Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:
 
Dienstag, 14. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Wohlgelegen, Alte Zulassungsstelle, Friedrich-König-Straße 7
12 bis 18 Uhr: Frankenthaler Str. 123, 68307 Mannheim (Smaland, IKEA)
12 bis 17 Uhr: Wegen kurzfristiger Kapazitätserhöhung können am Dienstag 14.12. auch Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim ohne Termin geimpft werden.
 
Mittwoch, 15. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Flugplatz Mannheim (City Airport Mannheim), Seckenheimer Landstraße 172, Impfbus
 
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
 
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
 
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
 
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.
Bitte beachten: Derzeit kann aufgrund des großen Andrangs und der Tatsache, dass die Impfaktionen zeitlich begrenzt sind, nicht immer gewährleistet werden, dass allen Impfwilligen vor Ort auch tatsächlich ein Impfangebot gemacht werden kann. Vor Ort werden Wartenummern ausgegeben, damit sich Wartezeiten besser abschätzen lassen. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.
Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen
 
Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.htm
 
Impfkarte Mannheim
 
Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an [email protected]
4. 3G-Regel in allen Gebäuden der Stadtverwaltung
Aufgrund des Infektionsgeschehens in Mannheim ist das Risiko der Beschäftigten, sich bei Bürger*innen, die weder immunisiert noch getestet sind, zu infizieren, immer noch gegeben. Im Stadtkreis Mannheim liegt die 7-Tages-Inzidenz bei aktuell 386,5 und ist damit immer noch sehr hoch. Baden-Württemberg befindet sich in der Alarmstufe II..
Um Beschäftigte mit Publikumsverkehr zu schützen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim daher entschieden, eine verpflichtende 3G-Regel für Besucher*innen einzuführen.
Sie gilt ab Montag, 13. Dezember 2021, in allen Gebäuden der Stadtverwaltung mit Publikumsverkehr,
Das bedeutet, Bürger*innen müssen beim Besuch der genannten Bereiche entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder den Nachweis eines negativen Schnell- oder eines negativen PCR-Tests gemäß § 2 Nr. 7b) und Nr. 7c) COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vorlegen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Die 3G-Regel gilt ab dem 13. Dezember für die Dauer der Alarmstufen in Baden-Württemberg. Strengere Regelungen wie z.B. 2G und 2G+ während der Alarmstufen in z.B. Musikschulen, Bibliotheken und Museen bleiben hiervon unberührt.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Kinder unter 6 Jahren sind von der Vorlage eines Testnachweises befreit. Ausnahmen von der 3G-Regel müssen bei unabweisbaren Aufgaben im Einzelfall zugelassen werden. Das kann insbesondere zutreffen bei:
• Kinder- und Jugendhilfe
• im Rahmen von Leistungen/Maßnahmen nach §§ 14, 27 bis 35a, 41 bis 42e mit Ausnahme von § 42a Abs. 3a SGB VIII
• bei Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen
Diese Bereiche sind nach der Corona-Verordnung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, der grundgesetzlich notwendigen Privilegierung sowie der herausragenden gesellschaftlichen Bedeutung von der Regel ausgenommen. In diesen Fällen ist jedoch vorrangig eine digitale bzw. hybride Durchführung zu prüfen. Ist diese nicht möglich, so ist der Schutz der Beschäftigten und Besucher*innen durch das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske sicherzustellen.
Hintergrund
Bisher wurde bei Bürger*innen an die freiwillige Einhaltung der 3G-Regeln appelliert. Insbesondere in dem Zeitraum, als die Bürgertestungen kostenpflichtig waren, war eine 3G-Pflicht für Bürger*innen für den Bereich der Pflichtaufgaben, die zwingend ein persönliches Erscheinen erfordern, rechtlich nicht möglich.
Zusätzlich bestand auch bei Beschäftigten der Appell zur Einhaltung der 3G-Regel, jedoch keine Pflicht. Somit wäre ein Ungleichgewicht entstanden, wäre eine Pflicht bei Bürger*innen gefordert worden, aber nicht bei Beschäftigten.
Mit dem nun wieder kostenfreien Zugang zu Antigentestungen im Rahmen der Bürgertestung nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) entstehen durch die 3G-Regel keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen mehr. Seit dem 24.11.2021 gilt für Beschäftigte gem. § 28b Abs. 1 IfSG die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aufgrund des aktuell sehr starken Infektionsgeschehens und einer zunehmenden Zahl von Impfdurchbrüchen ist das Risiko der Beschäftigten, sich bei Bürger*innen, die weder immunisiert noch getestet sind, zu infizieren deutlich gestiegen. Daher nutzt die Stadt Mannheim ihr Hausrecht, um durch die Einführung der 3G-Regel ihre Beschäftigten und die Bürger*innen vor Ansteckung zu schützen.

Quelle: Stadt Mannheim

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