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625. Aktuelle Meldung zu Corona 27.12.2021

27. Dezember 2021 | Corona Pandemie, Leitartikel, Mannheim

1 .Aktuelle Fallzahlen / Vier weitere Todesfälle
2. Zahl der Bürgertestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Impfen
6. Mitteilung des Landes

(zg) 
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 30.264 / Vier weitere Todesfälle
 
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 27.12.2021, 16 Uhr, 66 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 30.264.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80 Jahre alter Mann verstarb in einem auswärtigen Krankenhaus. Zwei über 80 Jahre alte Frauen verstarben in einem Mannheimer Krankenhaus. Ein über 70 Jahre alter Mann verstarb in einem Mannheimer Krankenhaus Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 400 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 27.147 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.717 akute Infektionsfälle.
 
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/
 
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
 
2. Zahl der Bürgertestungen
 
Im Zeitraum vom 13. Dezember bis zum 19. Dezember 2021 (KW 50) wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt 89.744 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
 
3. Reiseassoziierte Fälle
 
Im Zuge des zunehmenden Infektionsgeschehens ist beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement eine Fokussierung auf bestimmte Personengruppen erforderlich. So wurden die Gesundheitsämter vom Land Baden-Württemberg angewiesen, sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen zu fokussieren, weshalb positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Von den insgesamt 851 positiven Fällen wurden in der KW 50 702 positive Fälle vom Gesundheitsamt ermittelt. Davon wiederum sind 3 Fälle reiseassoziiert.
 
Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/informationen-fuer-reiserueckkehrer.
 
4. Impfstatus
 
Von den insgesamt 851 neuen PCR-positiven Fällen in der KW 50 konnte bei 702 Fällen im Rahmen der infektionsschutzfachlichen Ermittlungen der Impfstatus erfragt werden. Von diesen 702 Fällen sind 331 Fälle nicht geimpft, 40 Fälle waren einmal und 331 Fälle vollständig geimpft. Aufgrund des deutlich höheren Anteils vollständig geimpfter Personen im Vergleich zu den ungeimpften oder den nicht vollständig geimpften Personen liegt das Risiko für eine nicht vollständig geimpfte Person um ein Mehrfaches höher als bei den vollständig Geimpften. Der hohe prozentuale Anteil der ermittelten Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.

5. Impfen
 
Meldung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg lässt Booster-Impfungen für Jugendliche zu
 
Der Bund hat am 22. Dezember die Linie Baden-Württembergs zum Boostern von Jugendlichen unter 18 Jahren bestätigt. Nun ermöglicht der Bund auch Auffrischimpfungen für Jugendliche. Bisher hatte Baden-Württemberg insbesondere wegen offener Fragen zur Haftung die Auffrischimpfungen von Jugendlichen in ärztlicher Verantwortung lediglich positiv bewertet. Der Bund hat nun klargestellt, die Haftung für Booster-Impfungen von Unter-18-Jährigen zu übernehmen. Demnach können ab sofort Jugendliche ab 12 Jahren auch mit staatlicher Rückendeckung in den Impfstützpunkten eine Booster-Impfung erhalten. Für Gruppen, die bereits eine Impfempfehlung hatten (für erste und zweite Impfung), wird die Haftung für das Boostern nun vom Bund übernommen, wie der Bundesgesundheitsminister mitgeteilt hat.
 
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha: „Ich freue mich, dass der Bund uns hierfür grünes Licht gegeben hat. Nach entsprechender ärztlicher Entscheidung können Jugendliche nun auch eine Auffrischimpfung erhalten. Dies ist gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffs durch die EMA. Angesichts der nahenden Omikron-Welle ist das ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie.“
 
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Impfstützpunkte und Mobilen Impfteams in Baden-Württemberg wurden entsprechend informiert.
 
Neuste STIKO-Empfehlung für Auffrischungsimpfungen in Mannheim umgesetzt
 
Die Stadt Mannheim setzt die neueste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinsichtlich des Impfabstandes zur COVID-19-Auffrischimpfung ab sofort um. Weitere Infos beim RKI.
 
Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr
 
Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird. Bitte beachten: Vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.
 
Mit Termin:
 
Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.
 
Ohne Termin:
 
Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen. Bitte beachten: Vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.
 
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.
 
Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.
 
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
 
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
 
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz
 
 
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
 
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
 
Zu folgenden Zeiten ist das Impftelefon erreichbar:
 
Das Impftelefon ist vom 3. bis zum 5. Januar, jeweils von 9 bis 12 Uhr, erreichbar. Vom 6. bis 9. Januar ist es nicht erreichbar.
 
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.
 

Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin
 
Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
 
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt
 
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.
 
Impfen vor Ort: ohne Termin
 
Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:
 
Bitte beachten: Vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.
 
Dienstag, 28. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Vogelstang, Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
 
Mittwoch, 29. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Hochstätt, Netto-Parkplatz, Hochstättstraße 8, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
 
Donnerstag, 30. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
 
Bei den Impfstützpunkten im Volkshaus Neckarau und im Kulturhaus Käfertal sind durch die Erhöhung der Kapazitäten mehr Impfungen möglich.
 
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
 
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
 
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
 
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.
 
Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen
 
Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html

Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim
 
Weiteres Impfangebot für Kinder und Jugendliche

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt konnte kurzfristig ein weiteres Impfangebot für Kinder und Jugendliche bzw. Schüler*innen im Stromwerk Mannheim geschaffen werden. Um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten die Organisatoren um vorherige Terminvereinbarung unter https://impftermine-mannheim.de/biontech-schueler-impfung/
 
Die Impfungen finden statt im Stromwerk Fardelystraße 1-3, Mannheim.
 
Verabreicht werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen, auch Impfungen für Kinder unter zwölf Jahren werden angeboten. Auch Erwachsene können geimpft werden. Immunisiert wird mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer (unter 30-Jährige) und Moderna (über 30-Jährige).
 
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, den Anamnesebogen mit Einverständniserklärung (Links siehe unten) vorab auszufüllen und die Informationsbögen unterschrieben mitzubringen. Darüber hinaus werden für die Impfung – sofern vorhanden – Impfausweis, Krankenkassenkarte und Personal- bzw. Kinderausweis benötigt.
Anfang Januar soll es weitere Impfangebote für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen geben.
 
Aufklärungsbogen sowie Einwilligungserklärung:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
 

Impfaktion Vogelstang ab 16 Jahre
 
In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, dem HC Mannheim Vogelstang und der HNO-Gemeinschaftspraxis Dr. med. T. Erhardt / Dr. med. S. Sobek wird am Mittwoch, 29. Dezember, von 10 bis 18 Uhr auf der Vogelstang geimpft. Die Impfungen finden in der Mensa der Geschwister-Scholl-Schulen (Eingang blaue Türen vom Lehrerparkplatz aus Richtung Schulhof), in der Pommernstraße 106, statt. Angeboten werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ab 16 Jahre. Vorab-Terminregistrierung über https://www.doctolib.de/einzelpraxis/mannheim/erhardt-thomas
 
Bitte mitbringen: Impfpass, Personalausweis, Krankenkassen-Karte, Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
 
Impfkarte Mannheim
 
Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz, Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.
 
Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.
 
 
6. Mitteilung des Landes
 
Seit heute gilt in Baden-Württemberg eine schärfere Corona-Verordnung / Kontaktbeschränkungen nochmals erweitert / Sperrstunde in Gastronomie und
FFP2-Maskenregelung werden neu eingeführt
 
Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert an die Bevölkerung, sich an die neuen Regeln zu halten: „Wir haben es selbst in der Hand, wie stark wir die vierte Welle abflachen
können“
 
Seit dem heutigen Montag (27. Dezember) gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. Auch wenn sich eine leichte Entspannung bei den Infektionszahlen abzeichnet, warnt Gesundheitsminister Manne Lucha davor, nachlässig zu werden. „In dieser Phase der vierten Welle und in Erwartung einer exponentiellen Zunahme an Omikron-Fällen haben wir es selbst in der Hand, wie stark wir diese Welle abflachen können. Deshalb appelliere ich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich an die neuen Regeln zu halten, gerade auch über Silvester und Neujahr“, so Lucha am Montag in Stuttgart.
 
Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wurden in der neuen Verordnung nochmals erweitert. Außerdem soll von heute an in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der STIKO angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl leicht herabgesetzt.
 
Hier die wichtigsten Anpassungen noch einmal im Überblick:

Für private Kontakte gilt Folgendes:
 
Für geimpfte und genesene Personen gilt:
 
o 10 Personen in Innenräumen
o 50 Personen im Freien
 
Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.
 
Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
 
FFP2-Maskenregelung:
 
Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Dies gilt nicht, sofern das Tragen einer FFP2-Maske in begründeten Einzelfällen nicht möglich ist. Aufgrund der kurzfristigen Änderung der Regelung fallen hierunter insbesondere Beschaffungsprobleme sowie generell auch medizinische Gründe, wonach FFP2-Masken nicht getragen werden können. Weitere Einzelfälle können sich zudem aus den bundesrechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz ergeben.
 
In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung:
 
In der Alarmstufe II gilt in vielen Bereichen 2G+. Das heißt, der Zugang und die Teilnahme sind dann nur noch geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.
 
Von der Testpflicht ausgenommen sind dann nur noch:
 
o Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
o Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
o Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
o Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
 
In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
 
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
 
Eine tabellarische Übersicht über die Regeln der Corona-Verordnung finden Siehier.
 
Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier aufgelistet:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

 

Quelle: Stadt Mannheim

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