1. Aktuelle Fallzahlen / Drei weitere Todesfälle
2. Corona-Regelungen für die Silvester-Nacht
3. Impfen
(zg)
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 30.264 / Drei weitere Todesfälle
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 28.12.2021, 16 Uhr, 100 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 30.364.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 Jahre alte Frau verstarb in einer Mannheimer Pflegeeinrichtung. Ein über 80 Jahre alter Mann und ein über 70 Jahre alter Mann verstarben in einem Mannheimer Krankenhaus. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 403 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 27.268 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.693 akute Infektionsfälle.
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/
Inzidenz für Mannheim: https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
2. Corona-Regelungen für die Silvester-Nacht
Die am 27. Dezember in Kraft getretene Corona-Verordnung des Landes sieht für die Silvesternacht zusätzliche Einschränkungen vor, um die nach wie vor zu hohen Corona-Fallzahlen einzudämmen. Die Stadt Mannheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung heute veröffentlicht, die gemäß §17b CoronaVO des Landes in der Wasserturmanlage, auf dem Plankenkopf O7/P7 sowie auf der Kurpfalzbrücke von 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr,
ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol, des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände sowie ein Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen festlegt. Diese Allgemeinverfügung ist hier zu finden: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
Desweiteren sind folgende Regelungen an Silvester besonders zu beachten:
Private Treffen
In Baden-Württemberg gilt derzeit die Alarmstufe II. Dies bedeutet, dass private Zusammenkünfte und Veranstaltungen an Silvester, an denen ausschließlich immunisierte Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, höchstens zehn Personen in geschlossenen Räumen und höchstens 50 Personen unter freiem Himmel zulässig sind. Nicht-Immunisierte Personen dürfen sich nur mit den Angehörigen eines Haushalts und zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dies gilt auch dann, wenn nur eine nicht-immunisierte Person anwesend ist.
Gastronomie und Vergnügungsstätten
In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde in der Gastronomie und in Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos erst um 1 Uhr, anstatt um 22:30 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die oben genannten Kontaktbeschränkungen.
Böller
Der Bundesrat hat am 17. Dezember dem bundesweiten Feuerwerkverkaufsverbot des Bundesministeriums für Inneres und Heimat für das Jahr 2021 zugestimmt, um einer zusätzlichen Belastung der Notaufnahmen entgegen zu wirken.
Das Einhalten der Regelungen in der Silvesternacht wird durch den städtischen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert werden.
3. Impfen
Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr
Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird. Bitte beachten: Vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.
Mit Termin:
Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.
Ohne Termin:
Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen. Bitte beachten: Vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.
Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Zu folgenden Zeiten ist das Impftelefon erreichbar:
Das Impftelefon ist vom 3. bis zum 5. Januar, jeweils von 9 bis 12 Uhr, erreichbar. Vom 6. bis 9. Januar ist es nicht erreichbar. Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.
Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin
Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.
Impfen vor Ort: ohne Termin
Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:
Bitte beachten: Vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.
Mittwoch, 29. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Hochstätt, Netto-Parkplatz, Hochstättstraße 8, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Donnerstag, 30. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Bei den Impfstützpunkten im Volkshaus Neckarau und im Kulturhaus Käfertal sind durch die Erhöhung der Kapazitäten mehr Impfungen möglich.
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.
Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen
Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html
Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim
Impfaktion Wallstadt für Kinder und Erwachsene
In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim bietet die Kinderarztpraxis Dr. Kockaya in der Buchener Str. 12 am Mittwoch, 29. Dezember, von 12.30 bis 18.30 Uhr, Covid-19-Impfungen für Kinder und Erwachsene an. Eine Voranmeldung ist notwendig unter [email protected] (jederzeit) oder am 28. und 29. Dezember per Telefon unter 0621-32696598. Für die Impfung werden der Impfausweis, die Krankenversicherungskarte, der Personalausweis sowie die Einwilligungserklärung des RKI benötigt. Bei Personen unter 18 Jahren muss die Einwilligungserklärung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung sind zu finden unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Impfaktion Vogelstang ab 16 Jahre
In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, dem HC Mannheim Vogelstang und der HNO-Gemeinschaftspraxis Dr. med. T. Erhardt / Dr. med. S. Sobek wird am Mittwoch, 29. Dezember, von 10 bis 18 Uhr auf der Vogelstang geimpft. Die Impfungen finden in der Mensa der Geschwister-Scholl-Schulen (Eingang blaue Türen vom Lehrerparkplatz aus Richtung Schulhof), in der Pommernstraße 106, statt. Angeboten werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ab 16 Jahre mit und ohne Termin. Vorab-Terminregistrierung über https://www.doctolib.de/einzelpraxis/mannheim/erhardt-thomas
Bitte mitbringen: Impfpass, Personalausweis, Krankenkassen-Karte, Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Weiteres Impfangebot für Kinder und Jugendliche
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt konnte kurzfristig ein weiteres Impfangebot für Kinder und Jugendliche bzw. Schüler*innen im Stromwerk Mannheim geschaffen werden. Um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten die Organisatoren um vorherige Terminvereinbarung unter https://impftermine-mannheim.de/biontech-schueler-impfung/
Die Impfungen finden statt im Stromwerk Fardelystraße 1-3, Mannheim.
Verabreicht werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen, auch Impfungen für Kinder unter zwölf Jahren werden angeboten. Auch Erwachsene können geimpft werden. Immunisiert wird mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer (unter 30-Jährige) und Moderna (über 30-Jährige).
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, den Anamnesebogen mit Einverständniserklärung (Links siehe unten) vorab auszufüllen und die Informationsbögen unterschrieben mitzubringen. Darüber hinaus werden für die Impfung – sofern vorhanden – Impfausweis, Krankenkassenkarte und Personal- bzw. Kinderausweis benötigt.
Anfang Januar soll es weitere Impfangebote für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen geben.
Aufklärungsbogen sowie Einwilligungserklärung:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Impfkarte Mannheim
Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim:https://www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz, Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.