635. Aktuelle Meldung zu Corona 12.01.2022
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Mitteilung des Landes Baden-Württemberg – Neufassung der Corona-Verordnung Absonderung
3. Impfen
4. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Online-Informationsveranstaltung: Covid-19-Schutzimpfung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren / Donnerstag, 13. Januar, 19 Uhr / Livestream unter www.dranbleiben-bw.de
(zg)
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 32.978
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 12.01.2022, 16 Uhr, 405 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 32.978.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 29.935 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.631 akute Infektionsfälle.
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
2. Mitteilung des Landes Baden-Württemberg – Neufassung der Corona-Verordnung Absonderung
Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und vereinfacht
Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. Minister Lucha: „Es geht uns darum, die Regeln der Corona-Verordnung Absonderung einerseits zu vereinfachen und andererseits massenhafte Ausfälle vor allem von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zu verhindern. Wichtig ist, dass die Absonderung erst durch einen Test vorzeitig beendet werden kann. Denn auch wenn bei der Omikron-Variante häufig von vermeintlich milderen Verläufen die Rede ist, sollten wir auf keinen Fall zu leichtfertig werden. Die Menschen sind deshalb auch weiterhin unbedingt aufgerufen, bei Symptomen sofort einen Corona-Test zu machen, Kontakte drastisch zu reduzieren und sich vorsorglich zu isolieren.“
Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:
• Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
• Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
• Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.
Für Kontaktpersonen gilt:
• Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
• Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
• Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
• Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.
Die Corona-VO Absonderung des Landes in der ab 12. Januar 2022 gültigen Fassung findet sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/
3. Impfen
Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr
Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.
Mit Termin:
Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.
Ohne Termin:
Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.
Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.
Impfen vor Ort: ohne Termin
Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:
Donnerstag, 13. Januar
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Neuostheim, Edeka-Center, Seckenheimer Landstraße 246, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Freitag, 14. Januar
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Jobcenter / Nationaltheater, Hebelstraße (Parkbucht NTM), Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Samstag, 15. Januar
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Haus der Katholischen Kirche, F2,6, Seminarraum im EG
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123 – Sonderaktion: Impfungen für Personen ab 5 Jahren möglich
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Sonntag, 16. Januar
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Luisenpark Haupteingang, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Alte Zulassungsstelle, Friedrich-König-Straße 7
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich (soweit nicht anders angegeben). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.
Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen
Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html
Sonderaktion: Impfungen für Personen ab 5 Jahren möglich
Am Samstag, 15. Januar, von 12 bis 18 Uhr findet eine Sonderaktion der mobilen Impfteams der Stadt Mannheim für Impfungen von Personen ab 5 Jahren ohne Termin statt. Geimpft wird in Sandhofen in der Frankenthaler Straße 123 (im Smaland bei IKEA). Neben Kindern und Jugendlichen können sich bei der Aktion auch Erwachsene impfen lassen.
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.
Impfaktionen im Auftrag der Stadt Mannheim
16. Januar: Impfaktion im Zirkus Paletti ab 12 Jahren
In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim werden am Sonntag, 16. Januar beim Zirkus Paletti, Im Pfeifferswörth 28a, Impfungen gegen das Corona-Virus angeboten. Die Impfungen werden für Personen ab 12 Jahren angeboten. Alle Personen über 30 werden mit Moderna geimpft, alle Personen unter 30 mit BionTech.
Impftermin buchen unter: https://eveeno.com/267134215
Impfstützpunkt Fardelystraße ab 5 Jahren mit Termin
Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/
Es wird gebeten, folgende Unterlagen zum Impftermin mitzubringen:
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Impfpass, (gelbes Buch) *falls vorhanden
• ggf. ausgefülltes Einwilligungsformular des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Impfstützpunkt Dr. Piñol in engelhorn „the box“
In Kooperation mit der Stadt Mannheim, Dr. med. Piñol und engelhorn werden Impfungen mit und ohne Termin in engelhorn the box in O 6, 1 durchgeführt.
Weitere Informationen und Öffnungszeiten unter: https://www.impfen-mannheim.de/
Impfkarte Mannheim
Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz), Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.
4. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Online-Informationsveranstaltung: Covid-19-Schutzimpfung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren / Donnerstag, 13. Januar, 19 Uhr / Livestream unter www.dranbleiben-bw.de
Impfen oder nicht? Gerade Eltern jüngerer Kinder stellen sich im Moment diese Frage. Am Donnerstag, den 13. Januar 2022 findet deshalb um 19 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung des Sozialministeriums mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen zur Covid-19-Schutzimpfung bei Kindern zwischen fünf und elf Jahren statt.
Bei der Frage, ob ein Kind geimpft werden soll, spielen nicht nur medizinische, sondern oftmals auch soziale und psychologische Faktoren eine Rolle. Um bei dieser komplexen Entscheidungsfindung Orientierung zu bieten, beantworten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen die eingereichten Fragen. Mit dabei sind:
Herr Prof. Dr. med. Hans-Georg Kräusslich von der Virologie der Uniklinik Heidelberg
Herr Dr. med. Stephan Illing, Kinder- und Jugend-Pneumologe und Infektiologe
Frau Julia Wahnschaffe vom Deutschen Kinderschutzbund sowie
Herr Sebastian Altemüller aus der Taskforce Impfen im Sozialministerium Baden-Württemberg.
Die Veranstaltung wird unter https://www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche im Livestream übertragen. Fragen können vorab und auch während der Veranstaltung über [email protected] eingereicht werden.
Zum Hintergrund:
Seit dem 25. November 2021 ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer mit einer niedrigeren Dosierung für die Impfung von 5 bis 11-jährigen Kindern durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Corona-Schutzimpfung mit diesem Impfstoff Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen und Kindern in dieser Altersgruppe, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden. Auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die COVID-19-Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren auf Wunsch erfolgen.
Quelle: Stadt Mannheim