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Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

636. Aktuelle Meldung zu Corona 13.01.2022

13. Januar 2022 | Corona Pandemie, Leitartikel, Mannheim

636. Aktuelle Meldung zu Corona 13.01.2022

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster der Stadt Mannheim verlängert
3. Mitteilung des Landes: Neue Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet
4. Impfen

(zg)
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 33.339

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 13.01.2022, 16 Uhr, 361 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 33.339.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 30.302 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.625 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster der Stadt Mannheim verlängert

Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 13. Januar 2022 verlängert wurde. Mit der ab 14. Januar 2022 gültigen Allgemeinverfügung vom 13. Januar 2022 wird diese nun bis zum 10. Februar 2022 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.

Demnach ist in Arbeitsstätten, in denen

• bei Beschäftigten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zumindest zeitweise innerhalb desselben umschlossenen Raumes wie zum Beispiel gemeinschaftlich genutzten Büros, Werkhallen und Werkstätten, Fahrzeugen, Pausenräumen oder im selben Stockwerk desselben Gebäudeabschnitts aufhalten und bei denen
• innerhalb von 14 Tagen zwei oder mehr durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Schnelltest bestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auftreten, der Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich eine nicht-namentliche Meldung unter Angabe der Fallzahl an das Gesundheitsamt Mannheim zu machen. Der Arbeitgeber ist hierdurch ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine gesonderte, regelmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten vorzunehmen.

Verstöße werden bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Meldepflicht in der Regel bei vorsätzlicher Handlung mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften eingesehen werden.

3. Mitteilung des Landes: Neue Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet

In Folge der MPK-Beschlüsse sowie der neuen Corona-Hauptverordnung des Landes hat das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Die Änderungen traten am 12. Januar 2022 in Kraft und finden sich hier:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sondersei-ten/corona-verordnung-musikschulen

4. Impfen

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/. Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.

Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.

Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:

Freitag, 14. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Jobcenter / Nationaltheater, Hebelstraße (Parkbucht NTM), Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 15. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Haus der Katholischen Kirche, F2,6, Seminarraum im EG
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123 – Sonderaktion: Impfungen für Personen ab 5 Jahren möglich
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 16. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: Luisenpark Haupteingang, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Alte Zulassungsstelle, Friedrich-König-Straße 7
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/). Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich (soweit nicht anders angegeben). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html

Sonderaktion: Impfungen für Personen ab 5 Jahren möglich

Am Samstag, 15. Januar, von 12 bis 18 Uhr findet eine Sonderaktion der mobilen Impfteams der Stadt Mannheim für Impfungen von Personen ab 5 Jahren ohne Termin statt. Geimpft wird in Sandhofen in der Frankenthaler Straße 123 (im Smaland bei IKEA). Neben Kindern und Jugendlichen können sich bei der Aktion auch Erwachsene impfen lassen.

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg). Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Impfaktionen im Auftrag der Stadt Mannheim

16. Januar: Impfaktion im Zirkus Paletti ab 12 Jahren

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim werden am Sonntag, 16. Januar beim Zirkus Paletti, Im Pfeifferswörth 28a, Impfungen gegen das Corona-Virus angeboten. Die Impfungen werden für Personen ab 12 Jahren angeboten. Alle Personen über 30 werden mit Moderna geimpft, alle Personen unter 30 mit BionTech.

Impftermin buchen unter: https://eveeno.com/267134215

17. Januar, mit Termin: Impfaktion für Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene im Palazzo Mannheim

In Kooperation mit dem Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt der Stadt und der Universitätsklinik Mannheim können sich Jugendliche ab 12 Jahren und auch Erwachsene im Palazzo Mannheim, Europaplatz, gegen Covid-19 impfen lassen. Zum Termin muss der jugendliche Impfling von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, außerdem wird der Personalausweis bzw. Kinderausweis, der Impfpass und die Krankenversichertenkarte des Jugendlichen benötigt.

Weitere Informationen und Termine unter https://www.palazzo-mannheim.de/impfaktion

Impfaktionen bei Konkordien

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, der Vesperkirche und Dr. Adelheid Weiss und Prof. Dr. Hagen Weiss mit Team wird es bei Impfaktionen bei Konkordien in den Räumen der evangelischen Studentengemeinde in R3, 3 die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus geben. Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ohne Termin durchgeführt. Für Personen über 30 kommt der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unter 30 wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt. Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Es wird gebeten, Impfausweis, Personalausweis und Krankenkassenkarte mitzubringen.

Termine:

Mittwochs am 19. und 26. Januar sowie am 2. Februar: jeweils nachmittags von 13 bis 15 Uhr
Samstags am 22. und 29. Januar sowie am 5. Februar: jeweils vormittags von 11 bis 13 Uhr

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/

Es wird gebeten, folgende Unterlagen zum Impftermin mitzubringen:

• Amtlicher Lichtbildausweis
• Impfpass, (gelbes Buch) *falls vorhanden
• ggf. ausgefülltes Einwilligungsformular des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Impfstützpunkt Dr. Piñol in engelhorn „the box“

In Kooperation mit der Stadt Mannheim, Dr. med. Piñol und engelhorn werden Impfungen mit und ohne Termin in engelhorn the box in O 6, 1 durchgeführt.

Weitere Informationen und Öffnungszeiten unter: https://www.impfen-mannheim.de/

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz), Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.

Stadt Mannheim

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