706. Aktuelle Meldung zu Corona 21.06.2022
1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 13.06. bis 19.06.2022
2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
3. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau
4. Meldung des Landes: Omikron-Subvariante BA.5 ist in Baden-Württemberg weiter auf dem Vormarsch
1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 13.06. bis 19.06.2022
Im Zeitraum vom 13. Juni 2022 bis zum 19. Juni 2022 (KW 24) wurden insgesamt 1.133 (Vorwoche 901) PCR-positive Fälle registriert. Trotz sommerlicher Temperaturen sind die Fallzahlen im Vergleich zur Vorwoche erneut angestiegen. Das Gesundheitsamt appelliert an die Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen, sich freiwillig im Alltag weiterhin an den bekannten AHA-L-Regeln zu orientieren: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften.
Den Inzidenzwert und die Fallzahlen für die Stadt Mannheim finden Sie weiterhin auf unserer Homepage unter https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona finden Sie unter https://www.mannheim.de/de/corona
2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
Der reine Zahlenwert der 7-Tage Inzidenz hat in der von der Omikron-Variante geprägten aktuellen Phase der Pandemie seine Bedeutung als Steuerungsgröße verloren. Aussagekräftiger sind die Zahlen zu den Patienten, die mit einem positiven Corona-Nachweis im PCR-Test in den Mannheimer Kliniken auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen behandelt werden. Es befinden sich aktuell 5 Patient*innen auf den Intensivstationen, 39 Patient*innen auf den Nicht-Intensivstationen (Stand 21.06.22).
3. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau
Am KIZ in der Salzachstraße 15 stehen den Besucherinnen und Besuchern Parkplätze zur Verfügung. Zudem besteht über die Straßenbahn-Linie 1 (Haltestelle Isarweg) eine gute Anbindung an den ÖPNV. Es besteht montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfberatung sowie zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab zwölf Jahren. Die Angebote sind kostenfrei. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Novavax, Biontech, Moderna und Johnson und Johnson. Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich.
Für die Impfung vor Ort wird ein Ausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Neben dem konkreten Impfangebot können Bürgerinnen und Bürger, die Fragen bezüglich der Impfung haben, vorab eine Impfberatung in Anspruch nehmen.
Impfungen sowie Impfberatungen sind mit und ohne Termin möglich. Termine für die Impfberatung und die Impfungen im KIZ in der Salzachstraße können unter https://www.mannheim.de/kiz gebucht werden.
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an. Das Impftelefon ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr für Impftermine zu erreichen. Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.
4. Meldung des Landes: Omikron-Subvariante BA.5 ist in Baden-Württemberg weiter auf dem Vormarsch
In Baden-Württemberg ist die Omikron-Variante BA.5 weiter auf dem Vormarsch. Dies zeigen die jüngsten Auswertungen der Vollgenom-Sequenzierungen, die das Gesundheitsministerium regelmäßig durchführen lässt. Für den Zeitraum vom 6. bis 12. Juni 2022 sind von den Laboren 3.519 Proben mittels Vollgenom-Sequenzierung analysiert worden. Dabei hat sich der kontinuierliche Anstieg der Omikron-Sublinien BA.4 und BA.5 in Baden-Württemberg bestätigt: Der Anteil beider Varianten an allen sequenzierten COVID-19-Proben liegt mittlerweile bei 21,2 Prozent (BA.4: 2,3 Prozent, BA.5: 18,9 Prozent).
Derzeit gibt es nach Auskunft der Expertinnen und Experten am Landesgesundheitsamt aber keinen Hinweis auf eine Änderung des Schweregrades für BA.4/BA.5-Infektionen im Vergleich zu früheren Omikron-Infektionen. Mit einer Überlastung des Gesundheitssystems wird aktuell nicht gerechnet.
Eine Zunahme von Mobilität und sozialen Kontakten kann generell zu einem Anstieg von COVID-19-Infektionen führen. Die nächsten zwei Wochen werden zeigen, in welchem Ausmaß die erhöhte Mobilität während der Pfingstferien zu einer Steigerung des Infektionsgeschehens führt. Das Gesundheitsministerium rät dazu, auch im Sommer nicht alle Schutzvorkehrungen fallen zu lassen, sondern eigenverantwortlich zu handeln und beispielsweise bei Krankheitszeichen zu Hause zu bleiben und in Innenräumen Maske zu tragen. Wer einen positiven Test hat, muss sich nach wie vor nach den geltenden Regeln mindestens fünf Tage in Absonderung begeben.
Ergänzende Informationen
In Baden-Württemberg dominiert seit knapp fünf Monaten die Omikron-Variante. Vor allem die Omikron-Sublinie BA.2 konnte sich – wie in ganz Deutschland – auch in Baden-Württemberg durchsetzen. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnet in seiner genomischen Stichprobenerhebung aktuell das stärkste anteilige Wachstum der Sublinien BA.4 und BA.5. Dies lässt darauf schließen, dass diese Omikron-Sublinien in wenigen Wochen die Mehrzahl der Nachweise ausmachen dürften. Aller Voraussicht nach werden sich diese beiden Sublinien stärker verbreiten, so dass es auch in Baden-Württemberg, wie auch in anderen europäischen Ländern schon beobachtet (z. B. Portugal), und wie vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) angemahnt, zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommen wird.
Der derzeit beobachtete Wachstumsvorteil von BA.4 und BA.5 gegenüber BA.2 ist wahrscheinlich auf ihre Fähigkeit zurückzuführen, sich dem durch eine vorherige Infektion und/oder Impfung induzierten Immunschutz zu entziehen, insbesondere wenn dieser im Laufe der Zeit nachgelassen hat.
Quelle: Stadt Mannheim