1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 26.09. bis 02.10.2022
2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
3. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau
4. Information des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Entschädigung bei Absonderung ab Oktober nur noch für dreifach Immunisierte
1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 26.09. bis 02.10.2022
Im Zeitraum vom 26. September 2022 bis zum 2. Oktober 2022 (KW 39) wurden insgesamt 1.336 (Vorwoche 928) PCR-positive Fälle registriert.
Das Gesundheitsamt appelliert weiterhin an die Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen, sich freiwillig im Alltag weiterhin an den bekannten AHA-L-Regeln zu orientieren: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften.
Den Inzidenzwert und die Fallzahlen für die Stadt Mannheim finden Sie weiterhin auf unserer Homepage unter https://www.mannheim.de/inzidenzzahl
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona finden Sie unter https://www.mannheim.de/de/corona
2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
Der reine Zahlenwert der 7-Tage Inzidenz hat in der von der Omikron-Variante geprägten aktuellen Phase der Pandemie seine Bedeutung als Steuerungsgröße verloren. Aussagekräftiger sind die Zahlen zu den Patienten, die mit einem positiven Corona-Nachweis im PCR-Test in den Mannheimer Kliniken auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen behandelt werden. Es befinden sich aktuell 4 Patient*innen (Vorwoche: 3) auf den Intensivstationen, 68 Patient*innen (Vorwoche 49) auf den Nicht-Intensivstationen. (Stand 04.10.22).
3. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau
Am KIZ in der Salzachstraße 15 stehen den Besucherinnen und Besuchern Parkplätze zur Verfügung. Zudem besteht über die Straßenbahn-Linie 1 (Haltestelle Isarweg) eine gute Anbindung an den ÖPNV. Es besteht montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfberatung sowie zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab zwölf Jahren. Die Angebote sind kostenfrei. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Novavax, Biontech, Moderna und Johnson und Johnson. Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich.
Für die Impfung vor Ort wird ein Ausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Neben dem konkreten Impfangebot können Bürgerinnen und Bürger, die Fragen bezüglich der Impfung haben, vorab eine Impfberatung in Anspruch nehmen.
Termine für die Impfberatung und die Impfungen im KIZ in der Salzachstraße sind über das neue Impfterminportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.impftermin-bw.de/ bzw. telefonisch unter 0800 / 282 272 91 zu buchen.
Sofern eine Impfberatung im KIZ in der Salzachstraße gewünscht ist, muss bis auf Weiteres ein Impftermin gebucht werden, da im neuen Impfterminportal des Landes die Option „Impfberatung“ noch nicht ausgewählt werden kann.
Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre
Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an. Das Impftelefon ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr für Impftermine zu erreichen. Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.
4. Information des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Entschädigung bei Absonderung ab Oktober nur noch für dreifach Immunisierte
Das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration weist darauf hin, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Isolation befinden, beim Staat in der Regel eine Verdienstausfallentschädigung beantragen können. Wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag (30. September) mitteilte, gelten für Absonderungszeiträume beginnend ab Oktober nun weitere Voraussetzungen: Ein Verdienstausfall wird nur noch dann erstattet, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drei Immunisierungsereignisse (Impfung oder Genesung) vorweisen können, hierzu müssen mindestens zwei Impfungen gehören. Dies gilt auch für Entschädigungsanträge von Selbstständigen.
Hintergrund ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) bereits vor einigen Monaten eine dritte Impfung – die Auffrischungsimpfung – für alle Bürgerinnen und Bürger empfohlen hat. Wer zum jetzigen Zeitpunkt immer noch keine Auffrischungsimpfung vorweisen kann, muss damit rechnen, dass er später keine Entschädigung für den absonderungsbedingten Verdienstausfall vom Staat erhält.
Ausgenommen sind – wie bisher auch – Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem Attest nachweisen.
Ergänzende Informationen des Landes:
Wer positiv getestet wird, der muss in Isolation. Die Absonderung endet frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen. Der Arbeitgeber des Getesteten oder der Selbständige können anschließend über das Online-Portal „Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz“ beim Staat die Erstattung des absonderungsbedingten Verdienstausfalles beantragen. Nach aktuellem Stand bearbeiten die Regierungspräsidien diese Anträge.
Bislang wurden in Baden-Württemberg seit Beginn der Corona-Pandemie 342.841 Anträge auf Verdienstausfallentschädigung wegen Absonderung gestellt und rund 258 Millionen Euro ausbezahlt.
Die vollständige Pressemeldung des Landes finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/entschaedigung-bei-absonderung-ab-oktober-nur-noch-fuer-dreifach-immunisierte/.
Quelle: Stadt Mannheim