Einrichtungen bereiten sich auf Rückkehr in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ vor – Eltern können sich ab 22. Juni in den Kitas melden
Ab dem 29. Juni 2020 kehren die Kitas im Land wieder in einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurück – auch die Kitas in Heidelberg. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung dazu entsprechend in dieser Woche angepasst. Grundlage für die Öffnung sind die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der vier baden-württembergischen Universitätskliniken zum Infektionsgeschehen bei Kindern. „Das ist eine gute Nachricht für die Eltern, deren Geduld durch das Pandemiegeschehen in den letzten Monaten erheblich auf die Probe gestellt worden ist. Am Mittwoch gab es ein Treffen des Kinder- und Jugendamts mit Vertretern der Träger von Heidelberger Kitas und alle haben signalisiert, dass eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben zum 29. Juni auch umsetzbar ist“, freut sich Myriam Lasso, Leiterin des Kinder- und Jugendamts der Stadt Heidelberg. „Ganz so wie vor der Corona-Pandemie wird der Alltag in den Kitas nicht laufen. Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten strenge Vorgaben. Dennoch kehrt mit der Öffnung der Kitas eine Form von Normalität und Verlässlichkeit in den Alltag zurück, auf die viele Eltern und Kinder dringlich gewartet haben“, sagt Lasso.
Was heißt Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen?
Oberste Priorität im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hat der Infektionsschutz. Jede Kita benötigt ihr eigenes Hygienekonzept. In den Einrichtungen dürfen nur gesunde Kinder ohne Symptome von SARS-CoV-2 betreut werden. Auch Personal, Eltern und sonstige Personen, die das Kind zur Betreuung bringen, müssen gesund sein. Für Kinder gibt es keine Abstandsregelung. Erwachsene untereinander sollen aber die Abstandsregel von 1,5 Metern einhalten. In Kindertageseinrichtungen ist aufgrund des Wegfalls der Abstandsregelungen allerdings auf eine möglichst stabile und konstante Zusammensetzung der Gruppen zu achten. Die Betreuungsgruppen sollen im Gebäude und Außenbereich möglichst getrennt werden. Um die Betreuung gut ermöglichen zu können, hat das Land einige Erleichterungen geregelt: so können beispielsweise zusätzliche geeignete Räumlichkeiten genutzt oder weiteres Personal eingestellt werden. Auch vom Mindestpersonalschlüssel kann im Einzelfall abgewichen werden, solange die Aufsichtspflicht uneingeschränkt wahrgenommen werden kann. Neuaufnahmen von Kindern und deren Eingewöhnung können wieder erfolgen.
Mit dem Übergang in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen entfällt die bisherige Notbetreuung. Diese Kinder werden ab dem 29. Juni wieder regulär betreut.
Eltern, deren Kinder bisher nicht in der Notbetreuung waren und nun wieder betreut werden sollen, können sich ab kommenden Montag, 22. Juni 2020, direkt bei den Kitas melden und den konkreten Betreuungsbedarf besprechen.