Am Sonntag den 5. Mai verstarb Herr Stadtrat Ralph Waibel. Er kandidierte auch für die Gemeinderatswahl am 26. Mai und ist daher dort auch auf einem der Stimmzettel eingetragen.
Gesetzlich sind Zurücknahmen oder Änderungen an den Wahlvorschlägen nur bis zur Entscheidung über die Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss erlaubt. Der tagte bereits am 1. April diesen Jahres. Danach sind Änderungen auf dem Stimmzettel auch in Fällen von Krankheit, beim Verlust des Stimmrechts oder beim Tod eines Bewerbers nicht mehr möglich.
Das Wahlrecht sieht vor, dass die Stimmen, die Herrn Waibel nun bei der Gemeinderatswahl zufallen, gültig bleiben. Sie kommen der Partei zugute. Das betrifft die bei der Briefwahl bereits abgegebenen Stimmen ebenso wie die Stimmen, die bis einschließlich 26. Mai noch abgegeben werden. Bei der Sitzzuteilung bleibt Herr Waibel unberücksichtigt.
Um für den Sitz, den Herr Waibel derzeit im Gemeinderat innehat, einen Nachfolger zu bestimmen, ist es zu spät. Eine Verpflichtung eines nachrückenden Gemeinderatsmitglieds muss gemäß Gemeindeordnung Baden-Württemberg in öffentlicher Sitzung erfolgen. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am 28. Mai statt. Die gesetzliche Amtszeit der Gemeinderäte endet aber bereits am 26. Mai. Bis zum Zusammentreten des neu gewählten Gemeinderats führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte lediglich weiter.