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Aktuelle Meldung zu Corona 02.03.2022

2. März 2022 | Corona Pandemie, Mannheim

Aktuelle Meldung zu Corona 02.03.2022

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Hinweise des Gesundheitsamtes zum Zugang und zur Kostenübernahme von PCR-Testungen
3. Impfen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 59.523

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 02.03.2022, 16 Uhr, 853 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 59.523.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 51.764 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 7.317 akute Infektionsfälle.

Informationen zu Corona und Antworten auf Fragen rund um Corona gibt es auch beim Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim unter https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html

Inzidenz für Mannheim: https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Hinweise des Gesundheitsamtes zum Zugang und zur Kostenübernahme von PCR-Testungen

Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt im Folgenden auf Zugang und Kostenübernahme von PCR-Testungen hin.

Gemäß der Testverordnung (TestV) des Bundes besteht beim Vorliegen von Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen oder nach einem positiven Antigen-Schnelltest bwz. Selbsttest ein Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung (OEGD-PCR), die nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Arztpraxis oder in einer Schwerpunktpraxis erfolgen kann.

Eine Alternative ist der Weg über die Corona-Hotline der Stadt Mannheim unter 0621-293-2253 bzw. den Helpdesk der Stadt Mannheim: https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html. Über diesen Zugang werden anspruchsberechtigte Personen in der Regel an das Testzentrum der Universitätsmedizin Mannheim oder an ein im Rahmen der SARS-CoV-2-Teststrategie des Landes Baden-Württemberg für den öffentlichen Gesundheitsdienst durch die Stadt Mannheim beauftragtes, privat geführtes Testzentrum mit PCR-Testangebot verwiesen.

Mit einem zertifizierten Nachweis über einen positiven Antigen-Schnelltest (positiver Bürgertest) kann auch eigenständig ein privat-geführtes, durch die Stadt Mannheim beauftragtes Testzentrum mit PCR-Testangebot aufgesucht werden. Entsprechende Testzentren sind hier: https://www.gis-mannheim.de/mannheim/index.php?service=testzentren_mapping gelistet (PCR-Tests mit ÖGD-Schein).
Die meisten Testzentren verfügen über ein Online-Buchungssystem. Da diese Testzentren auch kostenpflichtige PCR-Tests, die u.a. im Vorfeld einer (Flug-) Reise benötigt werden, anbieten, sollte bei der Buchung darauf geachtet werden, dass der korrekte Test (OEGD-PCR, kostenlos mit Berechtigung) gebucht wird. Wird der kostenpflichtige Test gebucht, obwohl ein Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung besteht, kann im Nachgang keine Kostenerstattung erfolgen.

Auch kann bei Anspruchsberechtigung im Nachgang keine Kostenerstattung erfolgen, wenn ein privat-geführtes Testzentrum aufgesucht wird, das lediglich Selbstzahler-PCR-Testungen anbietet, das Testzentrum also nicht von der Stadt Mannheim beauftragt ist, PCR-Testungen im Rahmen der TestV vorzunehmen.

PCR-Testungen mit Anspruchsberechtigung im Rahmen der TestV sind, wie oben geschildert, für die betroffenen Personen kostenfrei. Wenn eine PCR-Testung aufgrund von Symptomen erfolgt, tritt der Versicherungsfall ein und die Krankenkasse trägt die Kosten. Für Privatversicherte bedeutet dies, dass die vom Leistungserbringer gestellte, an sie adressierte Rechnung zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse einzureichen ist.

Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zur Testverordnung unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html.

3. Impfen

Novavax-Termine für Betroffene der einrichtungsbezogenen Impfpflicht buchbar: Erste Impfungen im KIZ ab 7. März möglich

Im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten sind Termine für die Erstimpfung mit dem Impfstoff von Novavax für Betroffene der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 18 Jahren buchbar. Die ersten Impftermine finden ab dem 7. März im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten (KIZ) statt. Die zweite Impfung ist drei Wochen nach der Erstimpfung vorgesehen. Die Termine für die Zweitimpfung werden bei der Erstimpfung im KIZ vergeben. Neben Mannheimerinnen und Mannheimern können sich auch Personen, die in Mannheim arbeiten und von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, im KIZ Rosengarten impfen lassen. In diesem Fall kann zur Terminbuchung die Postleitzahl des Arbeitgebers angegeben werden.

Impfungen mit dem Impfstoff von Novavax sind vorerst nur über die Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum möglich und stehen zunächst nur Personen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, zur Verfügung. Damit soll ihnen, für den Fall, dass sie bisher noch keine Impfung erhalten haben, noch vor dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 15. März die Möglichkeit zu einer ersten Impfung mit dem Impfstoff von Novavax gegeben werden.

Das Land Baden-Württemberg hat der Stadt Mannheim die Lieferung des Impfstoffs von Novavax bis zum 7. März zugesagt. Bisher noch nicht geimpfte Personen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, haben die Möglichkeit, sich einen Termin im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten zu buchen.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Informationen zu den Impfangeboten der Stadt Mannheim: Vierte Impfung (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich

Bei den Impfangeboten der Stadt Mannheim sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen; weitere Informationen dazu unter https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich. Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen wie Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung

Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Wie von der STIKO empfohlen, erhalten unter 30-Jährige aktuell den Impfstoff von Biontech. Impftermine für den Impfstoff von Novavax stehen zunächst nur Personen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, zur Verfügung.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Für die Impfung vor Ort wird ein Ausweisdokument benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg). Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr, donnerstags bis 22 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr sowie donnerstags bis 22 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Mit Termin:
Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:
Zusätzlich besteht während der Öffnungszeiten die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim.
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach, spontan und ohne Termin impfen zu lassen:

Donnerstag, 3. März
Je 12 bis 18 Uhr (KIZ bis 22 Uhr)

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Freitag, 4. März
Je 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Marktplatz G1, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 5. März
Je 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Wohlgelegen, Marktkauf Scheck-in-Center, Friedrich-Ebert-Str. 100, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 6. März: Impfangebote im KIZ Rosengarten, bei den Vor-Ort-Angeboten sowie im Impfbus geschlossen.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Impfangebot im Universitätsklinikum

Ganz spontan und ohne Termin bietet der Impfpunkt im Universitätsklinikum Mannheim Impfungen in der Mittagspause an: Montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr können sich dort Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen impfenden Hausarzt haben, ohne Termin gegen SARS-CoV-2 immunisieren lassen.
Zusätzlich sind auch weiterhin Impfungen nach Online-Terminvereinbarung unter https://www.umm.de/impfpunkt möglich.

Der Impfpunkt am Universitätsklinikum in Haus 37, Ebene 1, ist ausschließlich über den Eingang West (am Neckarufer, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) zugänglich. Für den Zugang zur Impfung wird kein Corona-Test benötigt. Impflinge sollen ihre Krankenversichertenkarte und – soweit vorhanden – ihren Impfpass mitbringen.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Impfungen gegen das Corona-Virus möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/

Impfstützpunkt in der Waldpforte

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim gibt es beim Impfstützpunkt in der Waldpforte (Schulungszentrum Deutsches Rotes Kreuz) die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus. Die Impfungen finden ohne Termin in der Waldpforte 27-29 in der Gartenstadt statt.

Öffnungszeiten
Montags: 14.30 – 20.00 Uhr
Dienstags: 14.30 – 20.00 Uhr
Freitags: 14.30 – 20.00 Uhr
Samstags: 12.00 – 20.00 Uhr
Sonntags: 12.00 – 20.00 Uhr

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Waldhof

Montags und donnerstags wird im Ärztehaus, Waldstraße 143 (3.OG HNO-Praxis) ohne Termin geimpft. Es sind Impfungen ab 12 Jahren möglich. Es wird gebeten, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff des RKI zur Impfung mitzubringen.

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte

Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (Mannheimerinnen und Mannheimer ohne impfenden Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz), Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.

Quelle: Stadt Mannheim

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