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Albert Karras, langjähriger Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, ist neues Mitglied der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt

9. Januar 2019 | Allgemeines, Leitartikel, Metropolregion, Wirtschaft

Rhein-Neckar. (zg) Hohe Ehre für einen Mitarbeiter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis: Albert Karras, im Gesundheitsamt zuständig für die Überwachung der Wasserqualität in Schwimmbädern und Badeseen im Landkreis und der Stadt Heidelberg, wurde nun für die Dauer von vier Jahren als ständiges Mitglied in die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (BWK) beim Umweltbundesamt (UBA) berufen. Die BWK ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und ist beim Umweltbundesamt angesiedelt. Sie berät in Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene.

 

Das BMG beruft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie den zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für eine Sitzungsperiode von vier Jahren. Die Mitglieder dort sind ausgewiesene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen, etwa der Wissenschaft, Forschung und der Wirtschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitswesen. Sie verfügen über umfangreiche, insbesondere auch praktische Erfahrungen in Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene. „Die Berufung von Herrn Karras zeigt, dass er über ein sehr umfangreiches Expertenwissen verfügt und ist die Anerkennung seiner langjährigen Arbeit in diesem Bereich“, sagte der für Gesundheitsfragen zuständige Dezernent Christoph Schauder. „Das Mitwirken in dieser Kommission ist eine Ehre, die Sie sich redlich verdient haben“, meinte auch der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz, als die beiden Vorgesetzten ihrem Mitarbeiter die Berufungsurkunde überreichten.

 

Albert Karras freut sich über die „spannende Aufgabe, die da auf mich zukommt“, sagte er. Bei der konstituierenden Sitzung am Dienstag, 8. Januar 2019, in Berlin lernte er seine neuen Kolleginnen und Kollegenkennen, von denen er einige bereits von Fachtagungen kennt. Ziel der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission wird unter anderem sein, bundesweit einheitliche Standards für die Prüfung und Qualitätssicherung von Schwimmbädern zu erstellen. Hier kann Karras sein riesiges theoretisches und praktisches Fachwissen einbringen, denn als Mitarbeiter im Gesundheitsamt überprüft er schon seit 30 Jahren die Wasserqualität der 9 Badeseen sowie der rund 240 Schwimm- und Badebecken im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg.

 

Hintergrund:

Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen und gewerblichen Hallen- und Freibädern in Deutschland haben grundsätzlich eine gute bis sehr gute Qualität. Dennoch ist es nie ganz auszuschließen, dass es zu mikrobiellen oder chemischen Belastungen kommen kann, die für die menschliche Gesundheit gefährlich sein können. Mikrobiell belastetes Schwimm- und Badebeckenwasser kann Ursache von Infektionskrankheiten sein. Dem Umweltbundesamt ist

deshalb nach dem Infektionsschutzgesetz die Aufgabe übertragen, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Bundesministerium für Gesundheit beim Umweltbundesamt eine beratende Fachkommission – die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission – eingerichtet.

 

Die Mitgliedschaft in dieser Kommission ist ehrenamtlich. Die Kommissionsmitglieder kommen aus universitären Einrichtungen, Landesbehörden und Gesundheitsämtern. Neben den berufenen Mitgliedern und ständigen Gästen nehmen an den Sitzungen auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesumweltministeriums, des Verteidigungsministeriums sowie des Umweltbundesamtes teil. Bei Bedarf lädt die Kommission zusätzliche Sachverständige als Experten ein.

 

Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Der für Ordnung und Gesundheit zuständige Dezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder (l.) und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz (r.) überreichen Albert Karras seine Berufung in die beim Umweltbundesamt angesiedelte Schwimm- und Badebeckenwasserkommission.

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