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Anwohnerschutz während der BUGA: Stadt passt Konzept in Feudenheim an

14. April 2022 | Mannheim

Mit dem Beginn des Kartenvorverkaufs am heutigen Donnerstag steigt die Vorfreunde auf die Bundesgartenschau 2023 in Mannheim. Rund 2,1 Millionen Besucherinnen und Besucher werden erwartet. Die Bundesgartenschaugesellschaft Mannheim 2023 gGmbH hat hierzu ein Verkehrsmanagementkonzept aufgestellt. Menschen, die mit dem eigenen Auto anreisen sowie mit Reisebussen und Wohnmobilen, werden auf den Großparkplatz P20 am Maimarktgelände geleitet und von dort mit Shuttle-Bussen zum Ausstellungsareal befördert. Ergänzend dazu hat die Stadtverwaltung ein Anwohnerschutzkonzept erarbeitet: Während der Zeit der BUGA, an insgesamt 180 Tagen, sollen im Umfeld der beiden Ausstellungsareale Spinelli und Luisenpark nur noch Anwohnende mit Bewohnerparkausweis parken oder in bestimmten Bereichen mit Entrichtungen des täglichen Bedarfs mit Parkscheibe. Das Konzept wurde den Bezirksbeiräten in den betroffenen Stadtteilen vorgestellt, im Herbst im Unterausschuss Konversion vorberaten und anschließend mit großer Mehrheit im Hauptausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Technik und dem Betriebsausschuss Technische Betriebe beschlossen.

„Mit dem Anwohnerschutzkonzept werden – wie der Name schon sagt – die Anwohnerinnen und Anwohner davor geschützt, dass Gäste der BUGA die ausgewiesenen Wegweisungs- und Parkleitsysteme ignorieren, etwa um Parkgebühren zu vermeiden, und stattdessen wild in den Wohngebieten parken“, erläutert der für Stadtentwicklung und Verkehrsplanung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Schutzwürdige Stadtteile und Maßnahmen
Die Verwaltung hat zunächst die Bereiche, die innerhalb eines 500-Meter- und 1.000-Meter-Radius um die beiden Ausstellungsareale Spinelli und Luisenpark (Ein- und Ausgänge) liegen, in einer umfassenden Bestandsanalyse untersucht und potenziell schutzwürdige Bereiche gegenüber ortsfremden Park-Such-Verkehren durch BUGA-Gäste identifiziert. Dabei wurde Käfertal-Süd und Feudenheim, die direkt an den Eingängen liegen, die höchste Schutzwürdigkeit zugesprochen. Weitere Stadtteile, in denen das Anwohnerschutzkonzept greifen wird, sind Neuostheim und Neuhermsheim aufgrund ihrer attraktiven Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr zum Luisenpark.

In diesen Stadtteilen wird während der Zeit der BUGA in den neuen Bewohnerparkzonen freies Parken, wie es heute vorzufinden ist, nicht mehr möglich sein. In den Bewohnerparkzonen in den Wohngebieten ist das Parken dann zwischen 9 und 18 Uhr ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. In den neuen Parkzonen – vor allem in Geschäftsbereichen mit Einzelhandel und des täglichen Bedarfs sowie vor einem Friedhof – wird das Parken von heute einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Bewohnerinnen und Bewohner können in dieser Zeit, z. B. zum Einkaufen, frei parken, alle anderen müssen ihre Parkscheibe auslegen. Das Anwohnerschutzkonzept ist befristet für den Zeitraum der BUGA vom 14. April bis 8. Oktober 2023. Die Bewohnerparkausweise im Rahmen des Anwohnerschutzkonzeptes sind für die Betroffenen kostenlos, es fallen keine Gebühren an. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden hierzu von der Verwaltung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte gesondert informiert.

Anpassungen in Feudenheim
Obwohl das Konzept mit große politische Mehrheit beschlossen wurde, gibt es gerade im Stadtteil Feudenheim erhöhten Erklärungsbedarf. Die Verwaltung hat daher das Gespräch mit Anliegern, Einzelhändlern, Gewerbeverein und IHK sowie Stadt- und Bezirksbeiräten gesucht und Kompromisse erarbeitet.

So wird der öffentliche Parkplatz vor der Kulturhalle Feudenheim auf Wunsch der Teilnehmenden aus dem Anwohnerschutzkonzept herausgelöst, auch unter Inkaufnahme einer möglichen Belegung durch BUGA-Gäste. Er kann während der Bundesgartenschau durch jeden genutzt werden. Damit steht den Gewerbetreibenden und Angestellten in fußläufiger Distanz zur Hauptstraße eine uneingeschränkte Parkmöglichkeit zur Verfügung.

Zudem wird die Hauptstraße Feudenheim aus der ursprünglich vorgesehenen Bewohnerparkzone herausgelöst, sodass die vorhandenen Parkstände während des Geltungszeitraums des Anwohnerschutzkonzeptes (von 9 bis 18 Uhr) durch jeden uneingeschränkt genutzt werden können.

Eine Verlängerung der Parkdauer mit Parkscheibenregelung auf mehr als zwei Stunden ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht sinnvoll, es bleibt bei den beschlossenen zwei Stunden. Wie bei anderen Kurzzeitparkplätzen im Zuge von Bewohnerparken in der gesamten Stadt ist diese Zeit – so die Einschätzung – für die angesiedelten Nutzungen ausreichend, auch unter dem Aspekt, dass die Beschränkung nur tagsüber gilt und in Feudenheim eine sehr gute Erschließung mit dem ÖPNV vorhanden ist.

„Mit den Änderungen wird dem Wunsch nach längerem und freiem Parken für die Gewerbetreibenden im Stadtteil Feudenheim, unter Berücksichtigung des Schutzes vor BUGA-Dauerparkern, entsprochen“, resümiert Eisenhauer.

Quelle: Stadt Mannheim

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