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Aus dem Gemeinderat am 6. März 2024 Schwetzingen

7. März 2024 | Das Neueste, Gesellschaft, Schwetzingen

Glasfaser: Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GiGaNetz GmbH

Neubestellung der Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen

Der Gemeinderat hatte im Dezember 2019 die Einrichtung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen mit Wirkung zum 1.3.2020 beschlossen. Die Amtszeit aller bisherigen ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses endet einheitlich am 29.2.2024. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung 22 Gutachter für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen für die Dauer von jeweils vier Jahren ab dem 01.03.2024 bis zum 29.02.2028 bestellt. Für die Stadt Schwetzingen sind dies Evelyn Strunck, Karl Rupp und der Geschäftsführer des Gemeinsamen Gutachterausschusses Tobias Lang. Evelyn Strunck wurde erneut zur Vorsitzenden des Gutachterausschusses gewählt.

Glasfaserausbau durch die Deutsche GigaNetz GmbH

Ein flächendeckender Glasfaserausbau ist für die zukünftige digitale Entwicklung jeder Kommune ein wichtiger Standortfaktor. Die Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis betreiben seit Jahren den geförderten Glasfaserausbau über den eigens gegründeten Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar. So sind bereits viele Gewerbegebiete und Schulen mit kommunalen Glasfaserinfrastrukturen versorgt. Der geförderte Ausbau setzt jedoch voraus, dass kein privater Anbieter Interesse an diesem Ausbau hat. Da das Interesse dieser privaten Anbieter an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau jedoch stark zugenommen hat, ist ein weiterer geförderter Ausbau nicht mehr möglich.

Um in dieser Ausgangssituation ein leistungsfähiges und erfahrenes Unternehmen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur zu gewinnen, haben die Städte Schwetzingen und Hockenheim sowie die Gemeinden Ketsch, Oftersheim und Plankstadt ein öffentlich ausgeschriebenes Interessenbekundungsverfahren gestartet. Die Wahl fiel dabei auf die Deutsche GigaNetz GmbH, die jetzt mit dem Glasfaserausbau beauftragt wurde. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung wird Oberbürgermeister Dr. René Pöltl am 16. April unterzeichnen.

Kommunalwahlen: Bestellung des Gemeindewahlausschusses

Für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 ist vom Gemeinderat nach dem Kommunalwahlgesetz ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss leitet die Gemeindewahlen und stellt das Wahlergebnis fest. Er leitet die Durchführung der Kreistagswahl in Schwetzingen und wirkt auch hier an der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Der Vorsitzende wäre kraft Gesetzes der Oberbürgermeister. Da Oberbürgermeister Dr. René Pöltl in diesem Jahr jedoch für den Kreistag kandidiert, übernimmt Bürgermeister Matthias Steffan den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Ordnungsamtsleiterin Yvonn Rogowski ernannt. Die fünf Fraktionen im Gemeinderat entsenden je eine/n Beisitzer/in und eine/n persönliche/n Stellvertreter/in in den Ausschuss. Diese dürfen selbst nicht für den Gemeinderat oder Kreisrat kandidieren.

Oberbürgermeisterwahl 2024: Schwetzinger Zeitung moderiert öffentliche Kandidatenvorstellung

Die Stadt Schwetzingen verzichtet auf die Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl am 15. September 2024, da die Schwetzinger Zeitung die Bereitschaft signalisiert hat, die Kandidatenvorstellung in Form einer moderierten Podiumsdiskussion zu übernehmen. Der genaue Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung wird zeitnah in der Presse bekannt gegeben.

Bebauungsplan Nr. 76/1 „Maximilianstraße, Berliner Straße, Antonisstraße, Karlstraße“: Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte am 1. März 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 76/1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen Brache zum Zwecke einer verdichteten Wohnbebauung geschaffen. Die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange konnten dazu Stellung nehmen. Der Gemeinderat hat nun den im beschleunigten Verfahren durchgeführten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76/1, 1. Änderung, sowie der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans jeweils vom 21.2.2024 als Satzung beschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 104 „Quartier XXXIII, Lindenstraße-Leopoldstraße“: Aufstellungsbeschluss

Das „Quartier XXXIII Lindenstraße – Leopoldstraße“ befindet sich in einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Innenstadtbereich. Die Flächen im Geltungsbereich gehören zur ehemaligen Gärtnerei Wörn. Derzeit handelt es sich um eine ungenutzte innerstädtische Brachfläche, die zwischen der Lindenstraße im Südwesten und der Leopoldstraße im Nordosten liegt. Diese Brache soll jetzt zu Wohnzwecken entwickelt werden. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan schließt die geplante bauliche Entwicklung aber aus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine innerörtliche Nachverdichtung der Flächen zu Wohnzwecken zu schaffen, beschloss der Gemeinderat gemäß § 12 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 104 mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren. 

Zudem werden die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet unter www.schwetzingen.de und durch öffentliche Auslage sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

19 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen

Neue Funktionskleidung für die Feuerwehr

Die Klimaveränderungen haben auch Einfluss auf die Ausstattung der Feuerwehr. Genügte früher eine Garnitur schwere Brandschutzoberbekleidung für alle Einsatzszenarien, gibt es jetzt bei immer länger anhaltenden heißen Sommern Bedarf für eine leichtere Brandschutzbekleidung.

Die Feuerwehr Schwetzingen hat in der Vergangenheit Bekleidung verschiedener Hersteller getestet. Die Wahl fiel auf die leichte Vegetationsbrandbekämpfungsbekleidung „FireFox Twin“ der Firma Isotemp, die mit einer herausnehmbaren Membrane und hohem Tragekomfort überzeugte. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von jeweils 60 Sätzen leichter

Vegetationsbrandbekämpfungsbekleidung ‚Firefox Twin‘ sowie schwerer

Brandbekämpfungsbekleidung ‚Firewolf Pro‘ von der Firma Isotemp nach aktueller EN Norm 469 für insgesamt 156.323,16 EUR zu.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Quelle: Stadt Schwetzingen

 

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