Wie vergleichsweise jung unsere Demokratie ist, wird angesichts der Tatsache deutlich, dass Frauen hierzulande erst seit 100 Jahren an politischen Wahlen teilnehmen dürfen. Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Diese konnten damit erstmals am 19. Januar 1919 reichsweit wählen und gewählt werden. Aus diesem Anlass wird im Foyer des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg von Montag, 2. September, bis Freitag, 4. Oktober, die Ausstellung „Menschenrechte haben kein Geschlecht – 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland“ gezeigt, die vom Gleichstellungsreferat der Universität Stuttgart konzipiert wurde.
Auf insgesamt zehn Roll-Ups wird dargestellt, wie das Frauenwahlrecht und weitere Frauenrechte, die heute als so selbstverständlich erscheinen, von der frühen Frauenbewegung hart erkämpft werden mussten. Dies geschieht vor allem anhand von Porträts der damaligen Protagonistinnen wie Louise Otto Petes, Hedwig Dohm (von ihr stammt die berühmte Feststellung „Menschenrechte haben kein Geschlecht“), Helene Lange oder Rosa Luxemburg.
Die Ausstellung ist kostenlos und kann zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis besichtigt werden. Die Gleichstellungsbeauftragte Anna Held bietet zudem für Schulklassen Führungen an (Terminvereinbarungen per E-Mail an [email protected])