Stadtverwaltung erarbeitet Leitlinien für Veranstaltungen / Zahlreiche Veranstaltungen werden abgesagt oder nur mit strengen Auflagen genehmigt
Die Entwicklungen rund um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus sind dynamisch. Einschätzungen und Sachlagen ändern sich mittlerweile fast stündlich. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hatte am 11.03.2020 einen Erlass veröffentlicht, nach dem alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer/innen/ Zuschauer/innen abzusagen sind, da bei diesen keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich sei.
Aufgrund dieses Erlasses hat die Stadt in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde nun Leitlinien zum Umgang mit Veranstaltungen erstellt. Diese geben unmissverständliche und klare Empfehlungen und Handlungsanweisungen. „Damit wollen wir für die Veranstalter/innen und Teilnehmer/innen Klarheit schaffen und Unsicherheit nehmen“, betont Oberbürgermeister Dr. René Pöltl.
In Anwendung dieser Leitlinien kann die Stadt Schwetzingen aktuell keine Genehmigungen für folgende Veranstaltungen erteilen:
Sommertagszug (28.3.), Energiemesse (4./ 5.4.), verkaufsoffener Sonntag (5.4.), Spargellauf (26.4), Spargelsamstag (9.5.). Die ursprünglich für den 17. März vorgesehene Sportlerehrung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Spargelanstich am 26. April wird möglicherweise in sehr reduzierter Form stattfinden. Alle anderen Veranstaltungen, die trotz dieses Appells durchgeführt werden und von keiner Absage/Untersagung betroffen sind, müssen die durch die Stadt Schwetzingen erlassenen Auflagen einhalten und stringent umsetzen.
Im Kern gibt die Stadt folgende Empfehlungen und Vorgaben:
Ø Die Stadt Schwetzingen empfiehlt die Absage aller Veranstaltungen mit signifikanter Besucheranzahl, die nicht zwingend durchgeführt werden müssen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und der Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus. Die Stadt Schwetzingen wird sich bei ihren eigenen Veranstaltungen uneingeschränkt so verhalten und in nächster Zeit keine Veranstaltungen durchführen.
Ø Alle Veranstaltungen, bei denen mehr als 1.000 Menschen an einem Ort zusammenkommen, sind nicht genehmigungsfähig bzw. werden im Zweifel durch die Stadt Schwetzingen untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltungen im Freien. Die sehr eng bebaute Schwetzinger Innenstadt ist auch „ein Ort“ in diesem Sinne. Die Nichtdurchführung dieser Veranstaltungen beruht auf dem Erlass des Landes Baden-Württemberg (Stand 11.03.2020) und ist zwingend.
Ø Alle Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besucher/innen sollten abgesagt werden, wenn ihre Durchführung nicht zwingend erscheint. Sollten einzelne Veranstaltungen dennoch durchgeführt werden, gelten hierfür ab sofort verbindliche klare und stringente Auflagen, die von der Stadt Schwetzingen als Ortspolizeibehörde vorgegeben werden. Diese dienen dem Ziel, ein Infektionsrisiko zu reduzieren und im Fall einer Infektion alle möglicherweise Infizierten sofort ermitteln zu können. Erscheint die Durchführung einer Veranstaltung mit weniger als 1.000 Besucher/innen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes und der Gesundheitsvorsorge nicht möglich, ist diese abzusagen bzw. wird diese ggf. von der Stadt Schwetzingen als Ortspolizeibehörde untersagt. Die jeweilige Beurteilung und Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Diese Leitlinien sind auch im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar.
Diese Hinweise wird die Stadt Schwetzingen heute (12.03.2020) auch allen Eigentümer/innen von Veranstaltungsräumen und den bekannten Veranstalter/innen zukommen lassen. Die aktuellen Entwicklungen lassen leider keine andere Vorgehensweise zu.