Für das Gebiet Neuenheim-Mitte zwischen Uferstraße, Mönchhofstraße, Quinckestraße und Bergstraße wird derzeit ein Bebauungsplan erarbeitet. Damit soll das Ziel weiterverfolgt werden, die städtebauliche Entwicklung Neuenheims zu ordnen. Um die Planung bis zur Fertigstellung des Bebauungsplans zu sichern, hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2019 für den Teilbereich zwischen Ladenburger-, Werder-, Schröder- und Lutherstraße mehrheitlich eine Veränderungssperre beschlossen.
Hintergrund ist ein Bauantrag im Plangebiet, der im Februar 2019 für die Dauer von einem Jahr zurückgestellt wurde. Ohne Veränderungssperre und ohne fertigen Bebauungsplan müsste das zurückgestellte Vorhaben nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist genehmigt werden. Durch die Veränderungssperre dürfen keine Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen mehr durchgeführt werden, welche den städtebaulichen Zielen entgegenstehen.