Die bisher geltenden Ausnahmeregeln für werdende und frischgebackene Väter, Angehörige von Palliativpatienten sowie in individuell vereinbarten Einzelfällen bleiben auch weiterhin bestehen. Besucherinnen und Besucher, die diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, für die Zeit ihres Besuchs eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske zu tragen.
In den GRN-Kliniken Schwetzingen und Sinsheim ist zudem eine vorherige Online-Anmeldung des Besuchs erforderlich. Entsprechende Hinweise mit Link finden sich auf den Klinik-Websites unter www.grn.de.
Besuchssperre in den GRN-Kliniken
Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen gilt ab dem morgigen Dienstag, 15. Dezember 2020, eine Besuchssperre für alle vier GRN-Kliniken. Patienten dürfen bis auf Weiteres nicht besucht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter.
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