Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir geben den Abiturienten damit die Sicherheit, dass sie keine Nachteile haben beim diesjährigen Hochschulzugang“
Die Bewerbungsfristen für Studienbewerber an Hochschulen werden Im zentralen Vergabeverfahren bundesweit bis zum 20. August verschoben. Dies war notwendig, damit auch der diesjährige Abiturjahrgang durch die aufgrund der Corona-Pandemie später durchgeführten Abiturprüfungen sich dennoch fristgerecht für das kommende Wintersemester 2020/21 anmelden kann. Als Vorlesungsbeginn insbesondere für die Erstsemester wird der 2. November 2020 angestrebt, wobei es bei einzelnen Hochschulen zu etwas früheren Vorlesungsbeginnen kommen kann.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer sagte hierzu am Freitag (15. Mai) in Heidelberg: „Wir haben damit bundesweit sichergestellt, dass der Studienzugang trotz Verschiebung des Abiturs für alle gewährleistet ist, egal wann die Abiturprüfungen stattfinden. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, damit die Studierenden Planungssicherheit haben und sich ohne Sorgen auf Ihre Prüfungen konzentrieren können. Dafür wünsche ich ihnen viel Glück.“
Die aktuelle Situation bedingte ebenfalls bereits eine Verschiebung des jährlich stattfindenden Tests für Medizinische Studiengänge, kurz TMS oder geläufiger Medizinertest. „Dem diesjährigen Abiturjahrgang soll aus der aktuellen Situation kein Nachteil erwachsen. Wir wollen die Chancengleichheit für die Studienanwärter wahren“, so Bauer weiter. Um das bundesweit zentrale Vergabesystem für Studienplätze zu entlasten, wird zudem eine gestaffelte Bewerbungsfrist für Abiturjahrgänge der vergangenen Jahre angestrebt.