Der Mannheimer Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die stufenweise Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise beschlossen. Rechtsgrundlage ist eine im Jahr 2020 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Damit hat der Bund die Länder ermächtigt, eigene Gebührenordnungen für Bewohnerparken zu erlassen oder die Ermächtigung per Delegationsverordnung auf die Kommunen zu übertragen. Das Land Baden-Württemberg hat hiervon Gebrauch gemacht und mit der Delegationsverordnung zur Erhebung der Parkgebühren vom 22.07.2021 die Kommunen als örtliche und untere Straßenverkehrsbehörde zur Festsetzung von Bewohnerparkgebühren in eigenen Gebührenordnungen ermächtigt. Damit wird es Kommunen ermöglicht, neben den Kosten des Verwaltungsaufwandes auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten berücksichtigen zu können. In Mannheim werden als Bezugsgrößen zur Gebührenkalkulation künftig die Herstellungs- und Unterhaltungskosten eines Parkstandes zugrunde gelegt.
Stufenweise Gebührenerhöhung
Die jährlichen Gebühren werden von derzeit 30,70 Euro zum 01.01.2023 auf 63,75 Euro erhöht, ein Jahr später auf 95,63 Euro und ab 2025 auf 127,50 Euro. Die Gebühren werden im vierten Quartal 2024 erneut überprüft. Für Inhaber eines Schwerbehinderten-Parkausweises und Härtefälle wird nach Einzelfallprüfung eine um 20% reduzierte Gebühr erhoben. Die Gültigkeit der bestehenden Bewohnerparkausweise für das aktuelle Jahr bleibt von der Gebührenerhöhung unberührt.
Der Bewohnerparkausweis kann digital über das Bürgerportal www.mannheim.de/buergerportal beantragt, verlängert und geändert werden.