Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 21. Januar 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Das Neueste, Gesundheit, Natur & Umwelt

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Afrikanische Schweinepest: So schützt der Zoo Heidelberg seine Schweine

Das könnte Sie auch interessieren…

Kinderfasnacht im Jugendhaus Herzogenried

Ein absolutes Highlight für alle Magier*innen, Prinz*essinnen und Pirat*innen im Stadtteil wird die Kinderfasnachtsparty im Jugendhaus Herzogenried, Zum Herrenried 12, am Samstag, dem 15. Februar 2025, zwischen 15 und 18 Uhr. Während die Kinder im Saal bei der...

MA Verpuffung beim Entleeren einer Mülltonne

Mannheim (ots) Heute Morgen gegen 09:10 Uhr kam es beim Entleeren einer Mülltonne durch ein Müllentsorgungsunternehmen in der Werftstraße zu einer Verpuffung bei der zwei Personen leicht verletzt wurden. Die Ursache sowie der genaue Ursprung der Verpuffung sind noch...

MA: Betrunkener Autofahrer verliert Kontrolle

POL-MA: Mannheim: Betrunkener Autofahrer verliert Kontrolle beim Überholmanöver Mannheim (ots) In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag verursachte ein 33-Jähriger mit einem BMW einen Verkehrsunfall, bei dem der Sachschaden auf knapp 40.000 Euro geschätzt wird. Ersten...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert