Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim am 08.05.2019 Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand entwendete der Beschuldigte am 07.05.2019 gegen 20.15 Uhr aus einem Supermarkt in Brühl zwei Handy-Hüllen und eine Lautsprecherbox im Wert von knapp 180 Euro.
Die Diebstahlssicherungen soll der Mann mit einem Werkzeug entfernt und dann versucht haben, ohne die Waren zu bezahlen, das Geschäft zu verlassen.
Als der Beschuldigte von einem Supermarktmitarbeiter angesprochen wurde und dieser sich ihm in den Weg stellte, soll der 41-Jährige den Mitarbeiter beiseite geschubst und ihn mit der Lautsprecherbox auf den Kopf geschlagen haben.
Daraufhin wurde er von dem 42-jährigen Mitarbeiter ergriffen und sollte vorläufig festgenommen werden.
Gegen die Festnahme widersetzte sich der Ladendieb und versuchte u.a. mit einer Bierflasche auf den Supermarktmitarbeiter einzuschlagen. Hierbei soll er den Angestellten des Marktes fortlaufend beleidigt und versucht haben, im Besitz seines Diebesgutes zu bleiben und sich seiner Festnahme zu entziehen. Mit Hilfe eines zweiten Angestellten des Marktes gelang es, den Beschuldigten festzunehmen und ihn an Polizeibeamte des Polizeireviers Mannheim-Neckarau zu überstellen.
Der 41-jährige Mitarbeiter des Supermarktes wurde durch den Schlag mit der Lautsprecherbox verletzt und zog sich bei der Festnahme des Beschuldigten Schürfwunden am Körper zu.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der Beschuldigte am 08.05.2019 der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl. Er wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipostens Brühl dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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