Ausstellung im Landratsamt in Heidelberg eröffnet
Landrat Dallinger: Neues Gesetz verbessert die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
„Das BTHG zum Anfassen und Anhören“ ist die aktuelle Ausstellung im Foyer des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg überschrieben, die am 27. Oktober 2022 eröffnet worden ist. „Ich finde es sehr gut, dass durch die Schau das Gesetz zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – kurz BTHG – und seine Ziele für die Öffentlichkeit und die Fachverwaltungen sowie alle weiteren Akteure sichtbar gemacht werden“, begrüßte Landrat Stefan Dallinger zahlreiche Gäste aus Inklusionsbeirat, Politik und Verwaltung. Es sei für ihn eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, „dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleistet wird und wir alle uns dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen dafür kontinuierlich zu verbessern.“
„Das BTHG gibt Menschen mit Behinderung größere Freiräume, ihre individuelle Unterstützung selbst zu planen“, erläutert Silke Ssymank, Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, die die Ausstellungeröffnung moderierte. Die Wanderausstellung wendet sich vorrangig an Bürgerinnen und Bürger mit wenig Vorwissen zum Bundesteilhabegesetz. Wer sich tiefer einlesen möchte, findet zahlreiche QR-Codes, die auf weiterführende Informationen verlinken. Begleithefte, die auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, enthalten die wichtigsten Inhalte zum Mitnehmen.
Die Ausstellung veranschaulicht auf neun Stelen, wie die Hilfebedarfe und –wünsche nach der neuen Rechtslage erhoben werden. Insbesondere zu den Themen Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren, Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, Vertragsrecht, Einkommen und Vermögen, soziale Teilhabe sowie Vernetzung von Beratungsangeboten werden Hintergrund, Intention und die wichtigsten Regelungsinhalte des Gesetzes u. a. anhand von Beispielen erläutert. Interaktive Elemente laden zum Stöbern und Weiterlesen ein. Audiostationen bieten kurze inhaltliche Zusammenfassungen beispielsweise für Menschen mit einer Sehbehinderung. Eine Besonderheit der Schau ist, dass sie die rechtlichen Änderungen und ihre Auswirkungen immer für alle Beteiligten im sozialrechtlichen Dreieck abbildet. Sie wendet sich vorrangig an Bürgerinnen und Bürger mit wenig Vorwissen zum Bundesteilhabegesetz. Wer sich tiefer einlesen möchte, findet zahlreiche QR-Codes, die auf weiterführende Informationen verlinken. Begleithefte, die auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, enthalten die wichtigsten Inhalte zum Mitnehmen.
„Wo stehen wir heute“, wirft Rosemarie Jany von der Johannes Diakonie Mosbach zu Beginn ihres Vortrags die Frage in den Raum und kommt zum Ergebnis: „Es gibt noch viel zu tun. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Gemeinsam können wir die Ziele des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung erreichen. Und dabei spielen insbesondere die Selbstbestimmung, die Teilhabe, die Personenzentrierung, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Inklusion eine bedeutende Rolle.“
Anschließend führte Kirsten Ehrhardt, Leiterin der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung Heidelberg (EUTB), durch die Ausstellung. Dabei erläutert die Expertin, dass ein besonderes Augenmerk der Fachstelle Teilhabeberatung auf dem Ausbau der Beratung von Betroffenen für Betroffene, liege. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsche nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niederschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. „Wir freuen uns, dass die Umsetzung des BTHG immer mehr Fahrt aufnimmt und werden weiterhin alles dafür tun, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen und Ratsuchenden zu fördern“,
so Kirsten Ehrhardt abschließend.