Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den Öffnungszeiten erhältlich (bitte geänderte Ferienöffnungszeiten bis zum 10. September 2021 berücksichtigen). Die Wahl kann dort auch direkt ausgeübt werden.
Rund um die Uhr, einfach und praktisch ist die Beantragung mittels QR-Code oder durch den Online-Antrag möglich. Dafür einfach den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen. Man wird direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
Beim Online-Wahlscheinantrag, zu finden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen, sind Angaben zur Person wie Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben.
Anträge können auch weiterhin schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Fax an die Nummer 06221 58-49150 beziehungsweise mündlich gestellt werden. Bei der Schriftform ist allerdings eine dokumentierbare Antragstellung erforderlich. Telefonische oder per SMS gestellte Beantragungen sind nicht möglich.
Briefwahlanträge müssen bis Freitag, 24. September, beim Bürgeramt Mitte eingehen
Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, damit diese noch bearbeitet werden können. Auch in den Bürgerämter-Außenstellen können Anträge auf Briefwahl bis Freitag, 24. September 2021, abgegeben werden. Zu beachten sind dabei die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter (8 bis 12 Uhr beziehungsweise 8 bis 16 Uhr).
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen und muss sich ausweisen.
Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt. Die anfallenden Postlaufzeiten bitten wir bei der Antragstellung der Briefwahlunterlagen zu berücksichtigen.
Wird für die Rücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller oder eine besondere Versandform gewählt, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt die Wählerin oder der Wähler das Porto selbst. Auch hier bitten wir, die Postlaufzeit für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Rückfragen werden von der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage 43 unter Telefon 06221 58-42220, per Fax unter 06221 58-49150 oder per E-Mail an [email protected] gerne beantwortet.