Cannabis ist eine Wunderpflanze und wird weit verbreitet in der Medizin verwendet. Gestern (12. April) präsentierte Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach seinen Legalisierungs-Plan. Laut Lauterbach nicht nur für die Medizin, sondern auch zu Genusszwecken. Nun steht sein Plan fest.
Der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von höchstens drei Hanfpflanzen soll künftig in Deutschland straffrei sein. Die Regierung möchte ebenso, dass der Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne)stellten am Mittwoch in Berlin Details dazu vor.
Weitere Legalisierungen sollen Schritt für Schritt erfolgen
Die Legalisierung ist nach derzeitigem Standpunkt ein überarbeiteter Plan der Ampel-Koalition. Ursprünglich war der freie Verkauf von Cannabis für Erwachsene in Fachgeschäften geplant, jedoch wurde dieser nun vorerst gestrichen. Nach Gesprächen mit der EU-Kommission hat sich die Regierung darauf geeinigt, dass der Verkauf von Cannabis in einem zweiten Schritt und zunächst in Modellregionen mit wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden soll.
Nach den nun präsentierten neuen Eckpunkten für das Legalisierungsvorhaben soll noch im April als Nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen – den sogenannten Cannabis-Social-Clubs – vorgelegt werden. Dieser muss nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.
Anbau und Ausgabe von Cannabis in „Social Clubs“
Um Cannabis legal zu konsumieren und zu beziehen, soll man nach dem Willen der Regierung künftig Mitglied in einem Cannabis Club sein. Diese Vereine dürfen nicht gewinnorientiert sein, es handelt sich also um Non-Profit-Organisationen. Im Eckpunktepapier steht, dass die Clubs dem Vereinsrecht unterstehen. Die Vereine dürfen Mitgliedsbeiträge erheben, um die „Selbstkosten“ zu decken, so das Eckpunktepapier.
Vereine brauchen in der Regel mindestens sieben Personen, um eingetragen zu werden. Pro Verein werden maximal 500 Mitglieder zulässig sein, die „möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken“. Das bedeutet wohl, dass Vereinsmitglieder nicht nur im Club sein sollen, um Cannabis zu erhalten – sie sollen auch andere Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise beim Anbau helfen oder bei der Ausgabe der Produkte. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die Vereinsräume dürfen nur von Volljährigen betreten werden. Es soll wohl auch eine Begrenzung der Anzahl an Cannabis Clubs pro Region geben, es fehlen hierzu aber noch Details.
Cannabis Clubs dürfen Saatgut für Cannabispflanzen erwerben. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern der Import des Saatguts erlaubt wird. Im Verein darf dann nur so viel Cannabis angebaut werden, wie es zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder notwendig ist. Export oder die Ausgabe an Nicht-Mitglieder wird streng untersagt. Damit wird die Kommerzialisierung unterbunden. Cannabisprodukte sowie Samen und Stecklinge dürfen an Vereinsmitglieder abgegeben werden.
Gemäß den aktuell präsentierten Eckpunkten für das Legalisierungsvorhaben, steht als nächster Schritt die Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs im April an. Dies soll die Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen den – sogenannten Cannabis-Social-Clubs – klären. Nach Abstimmung in der Regierung und im Kabinettsbeschluss, wird der Gesetzentwurf dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt.
Quellen: Heidelberg24, Süddeutsche Zeitung