Kommunale Suchtbeauftragte: Jugendliche schützen
Bislang war Cannabis verboten – trotzdem wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland vor allem bei Jugendlichen immer mehr Cannabis konsumiert. Das illegal erworbene Cannabis enthält häufig hohe Wirkstoffmengen und schädliche Zusatzstoffe, wodurch weitere gesundheitliche Schäden entstehen können. Der Deutsche Bundestag hat daher am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie die Streichung von Cannabis aus der Liste verbotener Substanzen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beschlossen.
Mit den Zielsetzungen einer verbesserten Aufklärung, der Entkriminalisierung sowie der Begrenzung des Schadens durch unkontrolliertes Cannabis hat die Bundesregierung nun den Weg der Legalisierung von Cannabis beschritten. Aktuell gibt es dazu in der Bevölkerung allerdings viele Unklarheiten. Wie werden Kinder und Jugendliche geschützt? Wo gibt es Hilfe bei Problemen mit Cannabis?
Auch wenn der Cannabiskonsum für Erwachsene nun legal wird – ungefährlich ist er deshalb nicht, so die Kommunale Suchtbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Christine Köhl. Bei häufigem Konsum steige das Risiko, eine Abhängigkeit oder eine psychische Erkrankung zu entwickeln, stark an. Besonders bei Jugendlichen, deren Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, könnten zudem auch anhaltende Schäden wie eine Reduktion der Konzentrationsleistung, Merkfähigkeit, allgemein der kognitiven Fähigkeiten und sogar Psychosen entstehen.
Für Jugendliche bis 18 Jahren ist deshalb der Konsum, Besitz, Erwerb, Verkauf und Weitergabe von Cannabis verboten. Der Konsum bei Jugendlichen muss nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, weiterhin werden jedoch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch Polizei bzw. Ordnungsamt informiert und bei Gefährdung des Wohles des Kindes oder Jugendlichen auch das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt sorgt dann dafür, dass die Minderjährigen an Frühinterventionsmaßnahmen teilnehmen.
Die neuen Regelungen schenken dem Jugendschutz mehr Bedeutung – der Verkauf und die Weitergabe an Jugendliche wird höher bestraft als bisher und die Präventionsangebote für Jugendliche sollen gestärkt werden.
„Leider gelangen Jugendliche auf illegalen Wegen an unkontrolliertes Cannabis, ohne zu wissen, was sie da tatsächlich konsumieren – das können künstlich erzeugte cannabisähnliche Substanzen sein, die zum Teil eine andere, viel stärkere oder/und durch verschiedene Beimischungen sogar toxische Wirkung haben können“. Die Wirkung, so Köhl, sei für die Jugendlichen daher überhaupt nicht abschätzbar. In der Folge könnten Jugendliche die Situation, in der sie sich befänden, manchmal nicht mehr kontrollieren. Dann erhöhe sich für die Jugendlichen nicht nur die Gesundheits- und Unfallgefahr, sondern auch die Gefahr durch Übergriffe.
„Fast immer unterschätzt bei Jugendlichen wie Erwachsenen wird die Unfallgefahr, die der Konsum mit sich bringt“, so Köhl. Wie auch bei Alkoholkonsum, gefährden besonders Verkehrsteilnehmende, die Cannabis konsumiert haben, sich selbst und andere. Dies gilt im Übrigen auch für das Fahrrad- oder E-Rollerfahren unter Cannabiseinfluss – es droht daher genauso wie beim Autofahren der Führerscheinentzug. Auch Jugendlichen, die noch keinen Führerschein besitzen, kann es dann passieren, dass sie nicht zur Führerschein-Prüfung zugelassen werden und/oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (umgangssprachlich „Idiotentest“) vorlegen müssen.
Der Rhein-Neckar-Kreis fördert die Suchtberatungsstellen mit mittlerweile rund einer Million Euro jährlich. Die Suchtbeauftragte hebt die gute Kooperation mit den Suchtberatungsstellen und deren engagierte Arbeit hervor: „Trotz der hohen Auslastung versuchen unsere Suchtberatungsstellen, so zeitnah wie möglich Termine anzubieten“, so Köhl. „Die Fachkräfte haben viel Erfahrung in der Beratung zu Cannabiskonsum und alle Gespräche dort unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht“. Wichtig ist ihr, dass eine Beratung nicht nur bzw. erst dann wahrgenommen wird, wenn schon ein handfestes Problem vorliegt, sondern so früh wie möglich – „Wir wollen ja die Prävention stärken“.
Die Kontaktdaten der Beratungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg sind auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/suchtberatungsstellen aufgelistet.
Alle Informationen zum Thema Cannabis sind auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden: www.bundesgesundheitsministerium.de (Rubrik Themen > Cannabis)
Quelle: Landratsamt RNK