Aufgrund eines Rohrbruchs der Wasserhauptleitung in der Gerhart-Hauptmann-Straße in Dossenheim – auf der Höhe eines Supermarkts – kam es am Dienstag, 12. Februar 2019, zu einer Trübung des Wassers durch Erdpartikel. Aus diesem Grund war es für die Einwohnerinnen und Einwohner notwendig, das Wasser abzukochen. Zusätzlich wurde eine Chlorung des Trinkwassers im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung durchgeführt.
„Auch nach einer Umstellung der Chlorung über die Hochbehälter und einer Erhöhung der Chlormenge auf die nach der Trinkwasserverordnung maximal zulässige Menge von 0,6 Milligramm Chlor pro Liter konnte an wenigen Messstellen der Chlorwert nicht ganz erreicht werden“, erläutert Dr. Schwertz, Amtsleiter des Gesundheitsamtes des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. „Da jedoch die ersten Messungen keine Keimbelastung des Wassers ergeben haben und die Dauer der gesamten Chlorung ausreichend lang war, haben wir uns gemeinsam mit der Gemeinde Dossenheim entschieden, die Chlorung und das Abkochgebot zu beenden. Selbstverständlich werden nun engmaschig mehrere Nachkontrollen durchgeführt. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass durch die lange Chlorung und das intensive Spülen des Leitungsnetzes keine gesundheitsschädlichen Keime im Trinkwasser nachgewiesen werden.“
Auch nach Beendung der Chlorung kann das Wasser noch einige Tage nach Chlor schmecken oder riechen. Diese Beeinträchtigungen sind jedoch nicht gesundheitsschädlich.