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Corona-Krise: Stadt unterstützt Kultur- und Sozialeinrichtungen sowie Privatpersonen

28. März 2020 | Heidelberg

 

 

 

Die Stadt Heidelberg unterstützt mit einem Maßnahmenpaket Heidelberger Einrichtungen und Privatpersonen und stärkt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung in der Corona-Krise. Von den vorübergehenden Maßnahmen profitieren insbesondere auch kulturelle und soziale Einrichtungen in der Stadt. Ziel ist es, dadurch die notwendige Liquidität sicherzustellen. Daneben werden die Befugnisse des Oberbürgermeisters vorübergehend ausgeweitet, um ein schnelles Handeln in der Krise zu ermöglichen. Hinzu kommen Maßnahmen zur Sicherung des städtischen Haushalts. Der Heidelberger Gemeinderat hat das Paket in seiner Sitzung am 26. März 2020 beschlossen.

 

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Unser Maßnahmenpaket bietet schnelle und ganz konkrete Hilfe. Wir haben dabei viele im Blick: Die vielen Bürger und Familien, die jetzt weniger Einkommen haben. Die kulturellen Einrichtungen, sozialen Projekte und Vereine, die jetzt eine Durststrecke vor sich haben. Sie brauchen jetzt ganz besonders unsere Unterstützung.“

 

Die Kernpunkte im Überblick:

 

Hilfe für kulturelle Einrichtungen, soziale Projekte und Privatpersonen

 

  • Vorzeitige Auszahlung von Zuschüssen: Zuschussempfänger können bereits 80 Prozent des für 2020 bewilligten Zuschusses erhalten – normal sind zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent. Von dieser Regelung profitieren alle Zuschussempfänger der Stadt, beispielsweise Kultureinrichtungen, Kindergärten in freier Trägerschaft, soziale Projekte und viele mehr.

 

  • Fortsetzung der Abschlagszahlungen: Die monatlichen Zahlungen der Stadt an Partner bei bestehenden Verträgen laufen weiter, auch wenn die vereinbarten Leistungen – wie beispielsweise durch freie Träger in der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Kitas – nicht erfolgen können. Einzelne Zahlungen können auch vorgezogen werden.

 

  • Zurückstellung von Forderungen der Stadt: Die Stadt bietet allen Zahlungspflichtigen an, die Zahlung zunächst bis 31. Juli 2020 zinslos zu stunden. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Betriebe oder weitere Einrichtungen und Vereine, etwa in der Kultur, im Sozialen oder im Sport. Die Beantragung ist ganz einfach: Wer eine Forderung der Stadt – zum Beispiel Gebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Miete – erhält und diese zurückstellen lassen möchte, schreibt einfach dem zuständigen Amt eine E-Mail. Diese sollte eine kurze Begründung erhalten, warum man von der Corona-Krise betroffen ist.

 

  • Erlass von Kita-Gebühren: Für die Dauer der Schließung werden in den städtischen Kitas in Heidelberg keine Betreuungs- und Verpflegungsentgelte erhoben. Die März-Entgelte wurden eingezogen, für sie wird es anteilig eine Gutschrift geben. Diese Regelung gilt nicht für Kinder, die eine Notbetreuung in den Einrichtungen erhalten.

 

Befristete Ausweitung der Befugnisse des Oberbürgermeisters

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle Sitzungen von Ausschüssen des Gemeinderates bis 30. April 2020 abgesagt. Auch der Haupt- und Finanzausschuss, der über Aufträge mit größerem Finanzvolumen entscheidet, findet vorerst nicht statt. Der Stadtverwaltung muss es dennoch möglich sein, unter anderem weiterhin größere Aufträge für laufende Baumaßnahmen zu erteilen und Zuschüsse zu gewähren. Andernfalls geraten viele Projekte ins Stocken. Die Entscheidungsbefugnisse des Oberbürgermeisters wurden daher vorübergehend ausgeweitet, um ein sofortiges Handeln zu ermöglichen. Die Regelung endet zur nächsten regulären Sitzung des Gemeinderates (7. Mai 2020).

 

Sicherung des städtischen Haushaltes

 

Die Corona-Krise wird zu erheblichen, noch nicht genauer zu beziffernden Belastungen im städtischen Haushalt führen – auch über 2020 hinaus: Die Stadt rechnet mit geringeren Einnahmen unter anderem bei Steuern, Gebühren und Mieten. Die Stadt wird zur Sicherung des Haushaltes vorerst keine neuen Maßnahmen beginnen und keine neuen rechtlichen Verpflichtungen eingehen. Baumaßnahmen, Beschaffungen und sonstige Leistungen, für die in den Vorjahren finanzielle Mittel bereitgestellt waren und die bereits begonnen bzw. beauftragt sind, werden fortgesetzt.

 

 

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