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Corona-Pandemie: OB Steinruck mahnt zu Vernunft und Verantwortungsbewusstsein

18. März 2020 | Ludwigshafen, Politik

Angesichts der ab heute geltenden Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung appelliert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck  an Bürgerschaft und Geschäftsleute, die Anordnungen und Regelungen der Verfügung umstandslos zu befolgen.

„Wir alle stehen in diesen Tagen vor großen Herausforderungen. Gemeinsam müssen wir alles daransetzen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dies geschieht durch das konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Tagen zu drastischen Maßnahmen gegriffen. Sie betreffen das öffentliche Leben in vielen Facetten. Sie sind für viele von uns spürbar. Sie schränken uns ein. Sie verändern unser Leben. Aber sie sind absolut notwendig. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Angesichts der großen Herausforderungen sowie dem Ernst der Lage habe ich keinerlei Verständnis für Ignoranz und Fahrlässigkeit. Verantwortungsbewusstsein, Vernunft und Besonnenheit sind das Gebot der Stunde“, betont die Oberbürgermeisterin. Die Stadtverwaltung werde die Allgemeinverfügung mit aller Konsequenz durchsetzen.

Steinruck appelliert ebenso an die Bürger*innen, alle Vorsorgemaßnahmen sowie die Verhaltens- und Hygieneregeln streng einzuhalten und ruft zu Achtsamkeit und Rücksicht im Umgang miteinander auf: „Der Umgang mit dem Corona-Virus ist eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Wenn wir uns aber auf unsere Stärken und unsere Werte besinnen, können wir gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen“.

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Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region hatte die die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Dienstagabend eine erweiterte Allgemeinverfügung erlassen, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt.

Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt.

Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

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