Gemeinsame Kontrolle von Stadt Heidelberg und Polizei
Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Heidelberg hat am Donnerstag, 10. September 2020, von 20 bis 24 Uhr gemeinsam mit Kräften der Sicherheitspartnerschaft und der Landespolizei die Einhaltung der Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie überprüft. Die Kontrollkräfte ziehen eine positive Bilanz: Die meisten Heidelbergerinnen und Heidelberger sowie Gewerbetreibende verhalten sich angesichts der Einschränkungen nach wie vor diszipliniert und einsichtig. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die meisten an die Corona-Regeln halten und wir bei den Kontrollen nur vereinzelte Verstöße festgestellt haben. Das zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mittlerweile an die Regeln zum Pandemieschutz gewöhnt haben. Ich kann nur alle dazu aufrufen, sich auch in Zukunft verantwortungsvoll zu verhalten“, sagt Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson.
Lediglich in der Unteren Straße war es erforderlich, die Gewerbetreibenden gezielt dazu aufzufordern, die genehmigte Außenbestuhlung einzuhalten. Eine Ausdehnung der Außenbewirtschaftung in die Straße hinein würde bei einer Einsatzfahrt zu Verzögerungen führen, die die Gesundheit einer hilfebedürftigen Person gefährden kann. Aus diesem Grund werden auch die wegen der Coronakrise ausnahmsweise ermöglichten Erweiterungen von Außenbewirtschaftungen jeweils nur bis zur Tiefe der bestehenden beziehungsweise benachbarten Außenbewirtschaftung gestattet.
Schwerpunkt der Kontrollen waren Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte in der Heidelberger Altstadt. Die Mitarbeitenden des KOD und der Gewerberechtsabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes überprüften etwa, ob Beschäftigte einen Mund- und Nasenschutz tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden, ausreichend Handwaschmittel oder Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen und die nach der Landesverordnung erforderlichen Aushänge angebracht wurden. Insgesamt wurden 53 Gastronomiebetriebe (Bars, Kneipen, Restaurants, Cafés) in der Altstadt überprüft. Hierbei wurden 9 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt und verwarnt. Festzuhalten ist, dass sich die Gewerbetreibende bemühen und größtenteils an die Hygieneregeln halten. Hauptproblem war die Umsetzung der Abstandsregeln und die vollständige Erhebung der Kontaktdaten der Gäste (Angaben zum Besuchsende). Grundsätzlich zeigten sich die Gewerbetreibende einsichtig und wurden mündlich auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen. Seitens des KOD und der Gewerberechtsabteilung wurden sämtliche Feststellungen anhand einer Checkliste notiert. Diese werden im Nachgang ausgewertet und in einer Nachkontrolle erneut hinsichtlich der Umsetzung überprüft.
Die Polizei überprüfte parallel dazu das Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr in Straßenbahnen und Linienbussen sowie an Haltestellen. Die Einsatzkräfte kontrollierten hierzu am Hauptbahnhof im Gleisbereich, am Bismarckplatz und innerhalb der Verkehrsmittel. Es wurden 76 Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV festgestellt, einer davon wurde zur Anzeige gebracht. Innerhalb der Verkehrsmittel trugen die Fahrgäste fast ausnahmslos Masken. Fast alle Verstöße wurden an den Bahnsteigen und Haltestellen festgestellt. Die Kontrollen stießen grundsätzlich auf Verständnis. Die kontrollierten Personen zeigten sich einsichtig und kamen der Aufforderung, ihre Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß zu tragen, umgehend nach. „Die gezielten Kontrollen haben gezeigt, dass Reisende in Bussen und Bahnen äußerst verantwortungsbewusst handeln und vorschriftsmäßig einen Mund- und Nasenschutz tragen“, lobt Polizeipräsident Andreas Stenger. „Besonders an Haltestellen gilt es aber weiterhin gezielt die Tragepflicht zu kontrollieren, um die Pflicht zum Tragen einer Maske auch hier wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken“, schließt Stenger und kündigt weiter eng abgestimmte