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Coronaimpfung: Die an die BA.1-Varianten angepassten Impfstoffe sind zugelassen

2. September 2022 | Corona Pandemie

Die Koordinierungsstelle Impfen beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis teilt mit, dass die an die BA.1-Variante angepassten bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) am 1. September 2022 zur Verwendung freigegeben worden sind.

Die erforderliche formale Zulassung der Impfstoffe durch die EU-Kommission ist am heutigen Freitag, 2. September 2022, ebenfalls erfolgt. „Vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg haben wir gestern die Information erhalten, dass die Impfstoffe von Leistungserbringern bereits ab dem 5. September 2022 beim Großhandel bestellt werden können“, teilt Laura Moraldo von der Koordinierungsstelle Impfen mit. Wann die angepassten Impfstoffe geliefert werden und letztendlich verimpft werden können, ist im Moment noch unklar. Hierüber wird mit gesonderter Pressemitteilung informiert.

Bei den nunmehr zugelassenen Impfstoffen handelt es sich um den sogenannten BA.1-Impfstoff von Biontech/Pfizer bzw. von Moderna. Diese bivalenten Impfstoffe enthalten beide jeweils mRNA für das Spike-Protein der Omikron-Subvariante BA.1 und des ursprünglichen Virusstammes (sog. Wildtyp). „Durch eine Auffrischimpfung mit dem bivalenten Impfstoff werden im Vergleich zum herkömmlichen Vakzin knapp doppelt so hohe Antikörperwerte gegen die Omikron-Variante erzielt“, ergänzt Frau Moraldo.

Ebenfalls ab dem 5. September 2022 bestellbar ist ein neuer Tot-Impfstoff. COVID-19 Vaccine Valneva® der Firma Valneva Austria ist ein sogenannter Totimpfstoff (inaktivierter und adjuvantierter Ganzvirusimpfstoff). Der Impfstoff enthält abgetötete Bestandteile des SARS-CoV-2-Virus sowie sogenannte Wirkverstärker. Die EU-Kommission hat den Impfstoff bereits im Juni 2022 für Personen in der Europäischen Union zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. COVID-19 Vaccine Valneva wirkte in der Zulassungsstudie in etwa so gut wie der Covid-Impfstoff Vaxzevria® der Firma Astra Zeneca. Der Impfstoff stellt für Menschen, die den mRNA-Impfstoffen, den Vektorvakzinen oder auch proteinbasierten Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen, eine wirksame Alternative für eine Grundimmunisierung da.

Impftermine können weiterhin unter dem Buchungstool (Terminbuchung (rhein-neckar-kreis.de) an den Impfstützpunkten Eberbach (Güterbahnhofstraße 15), Patrick-Henry-Village Heidelberg (South-Gettyburg-Avenue) und Sinsheim (Breite Seite 3) gebucht werden.

Weitere Informationen zum Impfen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/impfen. Bei Fragen zu Covid-19 und zur Vereinbarung von Impfterminen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infotelefons unter 06221 522-1881 von Mo – Fr von 8 – 12 Uhr Auskunft.

Ausblick:

Derzeit noch unbekannt ist, wie die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut auf die Zulassung und Auslieferung der angepassten Impfstoffe reagiert. Zuletzt hat die STIKO am 18. August 2022 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Die STIKO empfiehlt eine zweite Booster-Impfung (Viertimpfung) generell ab einem Alter von 60 Jahren. Zudem wird Menschen ab fünf Jahren mit einer Grunderkrankung, aus der sich ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ergibt, diese weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird auch weiterhin die vierte Impfung empfohlen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mitgeteilt, dass schon in wenigen Wochen voraussichtlich ein weiterer Omikron-adaptierter Impfstoff bestellt werden könne – vorausgesetzt die entsprechenden Behörden lassen diesen zu. Dieser ebenfalls bivalente Impfstoff soll dann auf die derzeit häufigsten Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 angepasst sein. Die Koordinierungsstelle Impfen weist erneut auf die Wichtigkeit der Impfungen gegen das Coronavirus hin. „Vorallem die Risikogruppen sollten sich zeitnah mit den angepassten Impfstoffen impfen lassen und nicht auf die Zulassung der auf die Subvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffe warten“, appelliert Laura Moraldo. Sie ergänzt: „Studien haben gezeigt, dass der Impfschutz auch nach der ersten Auffrischungsimpfung mit der Zeit nachlässt. Nach drei Monaten besteht noch ein Schutz von 44 bis 65 Prozent vor einer symptomatischen Infektion durch die Omikronvariante. Durch eine Auffrischimpfung lässt sich das Risiko für eine Hospitalisierung und einen schweren Verlauf deutlich senken. Es gilt also, so zeitnah wie möglich, den Impfschutz aufzufrischen – und zwar mit den zur Verfügung stehenden, vor einem schweren Verlauf gut schützenden Impfstoffen.“

Quelle: Landratsamt RNK

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