Die Stadt Heidelberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch die Außenbewirtschaftung von Gastronomieeinrichtungen seit dem heutigen Dienstag, 17. März 2020, verboten ist. Mit ihrer Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art grundsätzlich untersagt wird. Ausnahme: Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen können für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort ist untersagt – das gilt auch für jegliche Außenbewirtschaftung. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.