Ausstellung vom 28. Oktober bis 9. November 2022 im Foyer des Landratsamts
Selbstbestimmtes Leben und volle Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen – so lautet ein Ziel des Bundesteilhabegesetzes, kurz BTHG. Seit 2017 treten die Änderungen des Gesetzes stufenweise in Kraft. Was das für Menschen mit Behinderungen, Wohlfahrtsorganisationen und die Kommunen konkret bedeutet, zeigt die Ausstellung „Bundesteilhabegesetz“ des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG.
Auf neun Stelen werden Hintergrund, Intention und die wichtigsten Regelungsinhalte des Gesetzes u. a. anhand von Beispielen erläutert. Interaktive Elemente laden zum Stöbern und Weiterlesen ein. Audiostationen bieten kurze inhaltliche Zusammenfassungen beispielsweise für Menschen mit einer Sehbehinderung. Eine Besonderheit der Ausstellung ist, dass sie die rechtlichen Änderungen und ihre Auswirkungen immer für alle Beteiligten im sozialrechtlichen Dreieck abbildet.
Hinter der Ausstellung steht das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG. Dieses hat der Bundesgesetzgeber im Einvernehmen mit den Ländern zur Unterstützung der Träger der Eingliederungshilfe initiiert. Es wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags bis zum 31. Dezember 2022 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Träger ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Die Wanderausstellung wendet sich vorrangig an Bürgerinnen und Bürger mit wenig Vorwissen zum Bundesteilhabegesetz. Wer sich tiefer einlesen möchte, findet zahlreiche QR-Codes, die auf weiterführende Informationen verlinken. Begleithefte, die auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, enthalten die wichtigsten Inhalte zum Mitnehmen. „Die Ausstellung informiert in ansprechender Weise über die vielfältigen Änderungen und unterstützt dabei, die Teilhabebereiche und Ansprüche verständlich zu machen“, so Silke Ssymank, kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises.
Vom 28. Oktober bis 9. November 2022 kann die Ausstellung im Foyer des Landratsamtes in der Kurfürstenanlage 38 – 40 in Heidelberg zu den Öffnungszeiten montags bis freitags von 7:30 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 12 bis 17 Uhr besichtigt werden. Fragen werden täglich von 10 bis 11 Uhr im Foyer an einem Infopoint von einer Mitarbeiterin der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie von der kommunalen Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises beantwortet. Am Mittwoch, 9. November ist von 10 bis 11 Uhr eine Gebärdensprachdolmetscherin anwesend. Alle Teilnehmenden werden gebeten, die aktuellen Corona-Bestimmungen zu beachten.
Quelle: Landratsamt RNK