Es gibt etwas zu feiern: Das Flurneuordnungsverfahren Waibstadt (HWS1) ist fertig. Am 14. Juni 2023 lud die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Waibstadt (HWS1) ein, den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zu feiern.
Was mit der Anordnung des Verfahrens am 31. August 2000 begann, wird nun in Kürze auch seinen rechtlichen Abschluss finden. Der Auslöser für dieses Flurbereinigungsverfahren war der Bau des großen Hochwasserrückhaltebeckens „Waibstadt W18“ im Stadtteil Bernau. Das Becken mit rund 1 Million Kubikmeter Fassungsvermögen benötigte entsprechende Flächen. Alleine der Flächenbedarf für den Hauptdamm und die zusätzlichen Schutzdämme entlang der Bahnlinie und der Bundestrasse (B) 292 betrug rund fünf Hektar. Hinzu kamen noch zusätzlich rund drei Hektar Geländebedarf für ökologische Ausgleichsflächen. Zusätzlich waren diesbezüglich vielerlei rechtliche Regelungen insbesondere zu den Einstauflächen und Gewässerrandstreifen zu treffen. So hat also das damalige Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Sinsheim dieses Flurbereinigungsverfahren mit insgesamt 218 Hektar Fläche auf den Gemarkungen Waibstadt, Neckarbischofsheim und Helmstadt-Bargen angeordnet. Insgesamt waren 260 Grundstückseigentümer betroffen.
Der Zweckverband „Hochwasserschutz Einzugsbereich Elsenz / Schwarzbach“ hat als Verursacher und Träger des Unternehmens gleichwertige Flächen im Verfahrensgebiet erworben, um den Flächenbedarf für die Schutzdämme und die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu decken. Vom Amt für Flurneuordnung wurde dann das erforderliche Bodenmanagement durchgeführt. 2009 wurden weitere Flächen rund um das Hochwasserrückhaltebecken „Petersbach“ auf Gemarkung Neckarbischofsheim in das Verfahren einbezogen, so dass auch die erforderliche Bodenordnung für dieses Rückhaltebecken im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erfolgen konnte. Im Rahmen der Wegebauarbeiten im Verfahren konnte unter anderem mit Unterstützung der jeweiligen Gemeinden und des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine lang ersehnte, durchgängige und mittlerweile sehr gut angenommene Radwegverbindung von Helmstadt-Bargen nach Neckarbischofsheim realisiert werden. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden mehrere vorhandene Wege im Verfahrensgebiet modernisiert.
Der Vorstandsvorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Kurt Kiermeier konnte nun am 14. Juni 2023 am Sperrbauwerk des Hochwasserrückhaltebeckens zahlreiche Gäste begrüßen. Darunter waren auch der Ersten Landesbeamte des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Hildebrandt, der Bürgermeister der Stadt Waibstadt, Joachim Locher sowie sein Vorgänger im Amt, Hans-Wolfgang Riedel, der seinerzeit maßgeblich den Hochwasserzweckverband initiiert hat. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft waren ebenso anwesend wie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen, Mitarbeitende des Hochwasserzweckverbandes und aktuelle bzw. ehemalige Verfahrensbearbeiterinnen und Verfahrensbearbeiter des Flurneuordnungsamtes. Stefan Hildebrandt würdigte die vielfältigen Erfolge des Flurbereinigungsverfahrens Waibstadt (HWS1) und dankte allen am Verfahren Beteiligten für ihren Einsatz. Insbesondere hob er die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft rund um den Vorstandsvorsitzenden Kurt Kiermeier hervor. Als Dank und Anerkennung für ihre langjährige Tätigkeit erhielten die Vorstandsmitglieder eine Dankesurkunde des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Peter Hauk MdL. Bürgermeister Joachim Locher als Vorsitzender des Hochwasserzweckverbandes erinnerte nochmals an die verheerenden Hochwasser in den 1990er Jahren, die zur Gründung des Zweckverbandes geführt haben. Mit dem Bau der Rückhaltebecken konnte das Risiko weiterer Fluten deutlich minimiert werden. Als Erinnerung an die Erfolgsgeschichte des Flurbereinigungsverfahrens Waibstadt (HWS1) wurden im Verfahrensgebiet zwei Sitzgruppen aufgestellt und ein Baum gepflanzt.
Quelle: Landratsamt RNK