Baden-Württemberg: Wert der Vermögensübertragungen lag 2018 bei 11,1 Milliarden Euro
Im Jahr 2018 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg mehr als 24 600 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von 11,1 Milliarden (Mrd.) Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhöhte sich die Zahl der Vermögensübertragungen gegenüber dem Vorjahr um 7,1 %. Leicht zurückgegangen ist dagegen der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung auf 454 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 460 000 Euro.
Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (nach Berücksichtigung von Freibeträgen etc.) lag mit 6,5 Mrd. EUR um 2,5 % niedriger als im Vorjahr. Dagegen erhöhte sich die Summe der festgesetzten Steuer mit 1,3 Mrd. Euro um 5,3 %. Pro Steuerfall ergab dies in 2018 eine durchschnittliche Steuerschuld von etwa 55 100 Euro.
Bei 20 000 Fällen und damit etwa vier Fünftel der erfassten Vermögensübertragungen handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei 8,6 Mrd. Euro und stellte somit ebenfalls einen Anteil von knapp vier Fünftel (77 %) aller Vermögensübertragungen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Wert des ererbten Vermögens um 26,3 %. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 2,6 Mrd. Euro und damit ein Anteil von 23 %. Von den insgesamt festgesetzten Steuern in Höhe von 1,3 Mrd. Euro entfielen dagegen nur 11 % (145 Millionen (Mill.) Euro) auf steuerpflichtige Schenkungen, der Beitrag der Erbschaften lag mit 1,2 Mrd. Euro dagegen bei 89 %. Der Aspekt der jeweiligen Steuerklasse des Beschenkten dürfte gegebenenfalls ein Grund für diesen Unterschied sein.
Knapp die Hälfte (47,5 %) der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen in Baden-Württemberg entfielen auf solche bis 50 000 Euro. Diese trugen allerdings mit 229 Mill. Euro nur 3,5 % zum Gesamtwert dieser Erwerbe bei. Dagegen wurden in etwa 1 700 Fällen Vermögen von 500 000 Euro und mehr übertragen, die einen Gesamtwert von 4,5 Mrd. Euro hatten. Deren Anteil zum Gesamtwert der Vermögenstransfers betrug damit 69,5 % und bei der festgesetzten Steuer lag dieser bei 72,0 %.
Im Jahr 2018 wurden von den Finanzbehörden im Südwesten Nachlässe von etwa 9 700 Erblassern erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben im Jahr 2018 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 15,1 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (8,6 Mrd. Euro) erhöhte sich damit deren Substanz deutlich. Lediglich 16,5 % des Gesamtwertes entfiel im Jahr 2018 auf Grundvermögen (2,5 Mrd. Euro), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von lediglich 2,2 %. Der Großteil des Nachlasswertes (80,9 %) umfasste mit 12,2 Mrd. Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen umfasste lediglich 0,4 % des Gesamtwertes, war aber in einem Viertel aller Fälle Bestandteil des Nachlasses. Die Nachlassverbindlichkeiten beliefen sich auf 1,2 Mrd. Euro.