Heidelbergs Oberbürgermeister zählt nun zu den drei obersten gewählten Vertretern des Städtetags
Prof. Dr. Eckart Würzner ist neuer Erster Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetags. Der Heidelberger Oberbürgermeister wurde am Donnerstag, 18. November 2021, bei der 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Erfurt für zwei Jahre gewählt. Prof. Würzner zählt damit künftig zu den drei obersten gewählten Vertretern des Deutschen Städtetages – gemeinsam mit dem neugewählten Präsidenten Markus Lewe, Oberbürgermeister von Münster, und dem Vizepräsidenten Burkhard Jung, Oberbürgermeister von Leipzig. Prof. Würzner gehört dem Präsidium des Deutschen Städtetages bereits seit dem Jahr 2006 an, seit 2019 als ein Stellvertreter des Präsidenten.
„Ich freue mich sehr über die Wahl zum Ersten Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetags und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen“, sagte Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Ich setze mich dafür ein, dass unsere Städte in der Bundespolitik und auch auf europäischer Ebene noch mehr Gehör finden und stärker unterstützt werden. Die Städte gehen bei der Beantwortung von Zukunftsfragen wie Klimaschutz, Energieversorgung, Mobilitätswende und Schaffung von Wohnraum voran. Sie entwickeln vor Ort zukunftsweisende Lösungen mit Vorbildcharakter. In Heidelberg und anderen Städten mit vergleichbarer Größe passiert hier aktuell sehr viel. Unsere Erfahrungen bringe ich gerne ein. Von diesem Austausch profitieren wir alle. Denn die zentralen Aufgaben unserer Zeit können wir Städte nur gemeinsam lösen.“
Deutscher Städtetag – die Stimme von 3.200 Städten mit 53 Millionen Einwohnern
Der Deutsche Städtetag ist die Stimme der Städte: Im Deutschen Städtetag haben sich rund 3.200 Städte und Gemeinden mit insgesamt circa 53 Millionen Einwohnern zusammengeschlossen – darunter auch die Landeshauptstädte. Der Deutsche Städtetag vertritt die Interessen aller kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte, ist im Gespräch mit der Bundesregierung, mit Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen, nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung und achtet auf die kommunale Selbstverwaltung, die im Grundgesetz garantiert ist.