Angesichts der jüngsten Entwicklungen gewährt die Stadt Ludwigshafen, allen wirtschaftlich stark von der Corona-Krise Betroffenen zur Existenzsicherung, in begründeten Fällen auf Antrag, einen Zahlungsaufschub von städtischen Forderungen zunächst bis 30. September 2020. Zinsen und Säumniszuschläge werden hierfür nicht erhoben. Die schriftlichen Anträge sind formlos, insbesondere bei der Stundungsstelle, der Steuerverwaltung oder der Stadtkasse der Stadtverwaltung, zu stellen.
Auch wenn die Entscheidungen jeweils einzelfallbezogen getroffen werden, soll über begründete Anträge unbürokratisch entschieden werden. Mitteilungen über die Entscheidungen der Anträge ergehen nur im Fall einer Ablehnung. Für alle anderen Antragsteller gilt, dass ohne schriftliche Bestätigung oder Mitteilung der begründete Antrag genehmigt ist und ein entsprechender Zahlungsaufschub gewährt wird.
Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis zum Ende des Zahlungsaufschubs noch nicht geändert haben, kann ein entsprechender Folgeantrag gestellt werden, über den ebenfalls „in gleicher Weise“ dann entschieden wird.
„Wir wollen als Stadt hier schnell und unbürokratisch helfen. Die Lage ist ernst und stellt Menschen und Unternehmen teilweise vor existenzielle Probleme, weil das Einkommen wegbricht.
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Daher haben wir uns als Stadtvorstand entschieden, allen soweit wie möglich unter die Arme zu greifen. Solidarität und Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl sind das Gebot der Stunde“, erklären Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Kämmerer Andreas Schwarz den Schritt.