„Auch in der Ferienzeit sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen. Wer beispielsweise einen Flug über das Internet bucht, hat das Recht zu Beginn über alle anfallenden Kosten informiert zu werden. In der Urlaubszeit sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Flugzeug oder der Bahn unterwegs. Verspätungen gehören leider oftmals dazu. Durch EU-Verordnungen stehen ihnen seit einigen Jahren Entschädigungen zu. Und sollte es vor Ort doch einmal zu einem Notfall kommen, gilt europaweit die Notrufnummer 112″, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Samstag (28. Juli) in Stuttgart mit Blick auf die Sommerferien im Land. Die Reisezeit könne für Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Vielzahl von Fragen verbunden sein, die häufig bereits bei der Reisebuchung auftauchten, so Bonde weiter. Der baden-württembergische Verbraucherminister beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reisen.
Worauf sollte ich bei Online-Buchungen und Bewertungsportalen achten?
Nach Erhebungen von Stiftung Warentest nutzen fast 31 Millionen Deutsche das Internet für ihre Urlaubsplanung. Vor allem Last-Minute-Reisen werden häufig im Internet gebucht. Mehrere unabhängige Testinstitute und Fachzeitschriften haben bereits Online-Reisebüros unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass nicht immer alles reibungsfrei verläuft. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher auf verschiedene Punkte achten: Bietet der Portalbetreiber eine kostenlose telefonische Hotline oder die Möglichkeit zur E-Mail-Kontaktaufnahme an? Wie hoch sind die Umbuchungs- oder Stornogebühren? Wie hoch ist die Gebühr für die Zahlungsabwicklung? Lauern möglicherweise versteckte Zusatzkosten beziehungsweise sind die Kosten eindeutig ausgewiesen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden erst vergangene Woche gestärkt und entschieden, dass sich neben den Fluggesellschaften auch Reisevermittler an die seit dem Jahr 2008 geltende EU-Verordnung halten müssen. „Demnach müssen auch Reisevermittler Kosten für Zusatzleistungen zu Beginn des Buchungsvorgangs angeben, Reiserücktrittsversicherungen dürfen nicht voreingestellt sein. Reisende müssen die Versicherung aktiv auswählen, wenn sie diese abschließen möchten“, erklärte Bonde.
Auch Hotelbuchungen nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher direkt online vor. Laut Stiftung Warentest greifen rund sieben Millionen Menschen auf Informationen von Hotelbewertungsportalen zurück. „Um kein einseitiges Bild zu erhalten, sollten grundsätzlich bei mehreren Portalen Informationen über das Wunsch-Hotel abgefragt werden. Verbraucher sollten außerdem darauf achten, wie viele Bewertungen abgegeben wurden, wie aktuell diese sind und wer die Bewertung abgegeben hat. Wer einen erholsamen Wellness-Urlaub plant, sollte zum Beispiel nicht unbedingt Bewertungen von Familien mit kleinen Kindern als Maßstab nehmen“, so der Verbraucherminister. Erinnere die Beschreibung an einen Reisekatalog, sei Skepsis angesagt. Einige Anbieter ließen individuelle Bewertungen erst nach Abschluss der Reise zu. Dadurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher echte Bewertungen erkennen. „Achten Sie außerdem auf eingestellte Fotos, diese sind oftmals aussagekräftiger als die Bewertungen“, so Bonde.
(Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)