Kleinkind stirbt in Fahrzeug bei extremer Hitze in Slowenien – Achten Sie auf ihre Kinder und Haustiere!
Die Hitzewelle in Europa hat bereits in Slowenien einen Toten gefordert. Es handelt sich um ein Kleinkind, das auf einem Parkplatz im Auto eingesperrt war. Die Eltern wurden festgenommen. Gegen sie wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Nach Angaben der slowenischen Medien soll es sich um einen Jungen handelt, der noch keine zwei Jahre alt war.
Immer wieder wird davor gewarnt, wie schnell die Temperaturen in einem Auto ansteigen können. Schon wenige Minuten in einem heißen Auto können für einen Menschen oder ein Haustier zum Tode führen.
Daher: Lassen Sie nicht ihre Kinder oder Haustiere im Auto
Lassen Sie unter keinen Umständen Ihre Kinder oder Ihre Haustiere im Auto. Besonders bei Tieren gilt dies als gefährlich und ist nach § 18 des Tierschutzgesetztes strafbar!
Wenn Sie ein Kind oder ein Tier in einem in der Sonne stehendes Fahrzeug auffinden…
- rufen Sie direkt die Polizei und versuchen Sie den Fahrzeughalter auffindig zu machen
- Warten Sie auf weitere Anweisungen durch die Polizei am Telefon.
- Je nach Gefahrenlage, greifen Sie unbedingt ein und retten Sie die Person! (was bei Tieren gilt lesen sie im weiteren Verlauf)
Darf ich ungestraft eine Autoscheibe einschlagen?
Generell gilt das Einschlagen einer Fensterscheibe eines fremden Autos in Deutschland als Sachbeschädigung (nach § 303 StGB, Strafgesetzbuch). Die Handlung kann daher zivilrechtlich (nach § 823 BGB) geahndet werden. Wenn ihr jedoch einen Mensch durch das Einschlagen der Fensterscheibe aus einer Notsituation rettet, seid ihr sogar verpflichtet zu helfen. Andererseits macht ihr euch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (§ 323 c, Strafgesetzbuch, unterlassene Hilfeleistung). Bei Hunden gilt diese Regelung nicht.
Nach § 34 StGB, dürft ihr jedoch eine nicht abwendbare Gefahr für „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“, wobei auch Tiere eingeschlossen sind, mit angemessenen Mitteln abzuwenden. Auch zivilrechtlich handelt ihr nach § 228 BGB nicht widerrechtlich, wenn ihr „eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“. Falls es jedoch zu einer Verhandlung kommt, müsst ihr beweisen, dass es sich um eine Notsituation handelte und ihr nichts anderes tun konntet, um den Hund zu retten.
Übrigens: Auch in Österreich und in der Schweiz dürft ihr die Scheibe zur Rettung eines Hundes einschlagen!
So rettet ihr einen Hund ohne rechtliche Konsequenzen
Solltet ihr einen eingesperrten Hund in einem heißen Auto vorfinden, solltet ihr vor der Rettungsaktion einiges beachten. Zunächst solltet ihr versuchen, den Hundehalter zu finden. Erkundigt euch in der Umgebung und fragt in umliegenden Geschäften und Wohnhäusern nach dem Besitzer. Befragt gegebenenfalls auch Passanten nach dem Halter des Hundes. Falls der Besitzer nicht schnell aufzufinden ist, dann ruft die Polizei an und schildert die Situation. Schätzt ihr die Lage als lebensgefährlich für den Hund ein, müsst ihr nicht auf die Polizei warten. Ihr dürft den Hund nach dem Notruf selbst befreien. Eine Erlaubnis seitens der Polizei ist jedoch sinnvoll. Sprecht einige Passanten an, diese können als Zeugen dienen. Notiert euch wichtige Informationen wie Ort, Datum und Kennzeichen und wartet auf das Eintreffen der Rettungskräfte.
Quelle: msn-news, mein-haustier.de