Bruttoverdienste aufgrund von Kurzarbeitergeld gesunken
Aufgrund der Corona-Krise mussten viele Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird. In den im Rahmen der Verdienststatistik erhobenen Bruttoverdiensten ist das Kurzarbeitergeld nicht enthalten, so dass die Bruttomonatsverdienste im 2. Quartal 2020 deutlich niedriger ausfallen.
Während die in Deutschland und Baden-Württemberg v.a. ab der 2. Märzhälfte einsetzenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in den Ergebnissen der Statistik für das 1. Quartal 2020 noch nicht erkennbar waren, schlagen sie sich nun also massiv in den Verdienstzahlen für das 2. Quartal nieder. Besonders ausgeprägt waren die Auswirkungen auf die Verdienste in den stark vom Corona-Shutdown und den weiteren Einschränkungen betroffenen Wirtschaftszweigen. So erhielten Beschäftigte im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung, also z.B. in Kultureinrichtungen, Vergnügungsparks, Fitnesszentren u.a., mit durchschnittlich 3 140 Euro/Monat von ihrem Arbeitgeber 17 % weniger als im 2. Quartal 2019 (3 781 Euro/Monat).
Eine Vollzeitkraft im Gastgewerbe, zu dem sowohl das Beherbergungsgewerbe als auch die Gastronomie zählen, erhielt mit 1 704 Euro brutto im Monat im Schnitt sogar 872 Euro oder 33,9 % weniger Bruttomonatsverdienst als noch ein Jahr zuvor.
Insgesamt verzeichnete das Produzierende Gewerbe mit – 7,3 % beim Bruttomonatslohn einen größeren Rückgang als der Dienstleistungsbereich mit einem Minus von 2 % gegenüber dem 2. Quartal 2019. Dennoch zeigt eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe, dass Beschäftigte im Dienstleistungssektor auch im 2. Quartal 2020 mit durchschnittlich 3 980 Euro brutto im Monat weniger nach Hause brachten als Vollzeittätige im Produzierenden Gewerbe, deren Bruttomonatslohn mit 4 132 Euro im Monat höher lag. Der Verdienstunterschied ist jedoch von 396 Euro auf nunmehr 152 Euro deutlich abgeschmolzen.
Während die Bruttomonatsverdienste im Durchschnitt deutlich zurückgingen, stiegen die Bruttostundenlöhne verglichen mit dem Vorjahresquartal mit 3,6 % relativ stark an. Dies lässt sich einerseits auf die Mindestlohnerhöhung von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde zum Jahreswechsel und auf allgemeine Lohnerhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen zurückführen, erklärt sich aber anderseits für dieses Quartal vor allem durch die coronabedingte Kurzarbeit. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch einige Betriebe, bei gleichzeitig erheblich geringerer Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden, lässt den Stundenlohn insgesamt statistisch stärker steigen als dies angesichts der konjunkturellen Lage zu erwarten wäre.
Da viele Betriebe im Erhebungszeitraum des 2. Quartals in Kurzarbeit waren, betrug die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich bei Vollzeitbeschäftigten in diesem Quartal lediglich 36 Stunden, während sie im Vorquartal noch bei 38,6 Stunden und im Vorjahreszeitraum bei 39 Stunden in der Woche lag. Dies bedeutete eine Verringerung um 7,7 % zum Vorjahr und einen in der Erhebungsgeschichte historisch niedrigen Wert. Analog zur Bruttolohnentwicklung verringerten sich auch die wöchentlich bezahlten Stunden im Vergleich zum Vorjahr im Dienstleistungsbereich mit 37,1 Stunden (-2,4 Stunden/Woche oder -6,1 %) geringer als dies im Produzierenden Gewerbe mit 34,6 Stunden (-4 Stunden/Woche oder -10,4 %) der Fall war. Besonders stark ging die Wochenarbeitszeit in den Bereichen Verarbeitendes Gewerbe (33,7 Stunden/Woche, -12 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (31,2 Stunden/Woche, -20,8 %) und im Gastgewerbe zurück, in dem die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft aufgrund von Kurzarbeit nur noch bei 25 Stunden lag (-38 %).
Für geringfügig Beschäftigte führte die Corona-Krise zum Teil nicht nur zu Verdiensteinbußen, sondern auch zu Arbeitsplatzverlusten. Zum einen brach auch hier der Bruttomonatsverdienst fast überall stark ein, was auf eine geringere Zahl an geleisteten Stunden hindeutet. Zum anderen sank gleichzeitig auch die Gesamtzahl der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmenden im Vergleich zum 2. Quartal 2019 um 16,6 %. Da diesem Rückgang kein entsprechender Anstieg bei den Teil- und Vollzeittätigen gegenüber stand, erfolgte hier kein Wechsel des Vertragsverhältnisses in großem Stil, sondern vielfach wurden geringfügig Beschäftigte im zurückliegenden Quartal nicht weiter beschäftigt.