Rund ein Jahr, nachdem die ersten Elektro-Tretroller in Mannheim Einzug gehalten haben, hat sich nun ein dritter E-Scooter-Anbieter dazu entschieden, seine Dienste im Stadtgebiet anzubieten. Auch dieser hat, wie die anderen bisherigen Anbieter, die Selbstverpflichtungserklärung der Stadt unterzeichnet, die eine sichere und städtebaulich verträgliche Nutzung der E-Tretroller für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten soll.
Die Vereinbarung enthält unter anderem Regelungen zur Organisation der Angebote, zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch und zur nachhaltigen Verwendung der E-Scooter.
„Die Stadt erwartet, dass sich auch der neue Anbieter an unsere Regeln und Restriktionen hält und dafür sorgt, dass seine Fahrzeuge nicht zu gefährlichen Stolperfallen werden. Sollte unsere bisherige Strategie des Dialogs, die auf einer Zusammenarbeit auf Basis von Qualitätsvereinbarungen und Gesprächen fußt, nicht funktionieren, behalten wir uns ordnungsrechtliche Maßnahmen vor“, kündigt Erster Bürgermeister und Sicherheits- sowie Mobilitätsdezernent Christian Specht an. Der gewünschte Effekt einer Ergänzung des Nahmobilitätsangebots im Sinne einer Nutzung der „letzten Meile“ habe sich nach einem Jahr bisher noch nicht bestätigt, bilanziert Specht weiter. Vielmehr werde der Roller vor allem in der Freizeit und im ohnehin dicht durch den ÖPNV erschlossenen Innenstadtbereich genutzt.
Jedoch sind nicht nur die Anbieter in der Pflicht, auch die Nutzer sind dazu angehalten, umsichtig und rücksichtsvoll zu fahren und die Straßenverkehrsordnung zu beachten. So ist das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter verboten. Zu beachten sind bezüglich Alkoholkonsums dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Ansonsten gelten ähnliche Rechte und Pflichten wie für Fahrradfahrer: So ist es tabu, in Fußgängerzonen, auf Fußwegen oder in Parks- und Grünanlagen abseits der für Fahrräder zugelassenen Wege zu fahren. Beim Abstellen sollten die Nutzer die in der App ausgewiesenen Verbotszonen beachten und Roller nur so platzieren, dass zur Sicherheit anderer niemand behindert wird. So sollten beispielsweise grundsätzlich Ausfahrten, Haltestellen, Überwege und Blindenleitsysteme freigehalten und darauf geachtet werden, dass eine Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern stets vorhanden ist. Städtischer Ordnungsdienst und Polizei kontrollieren die verkehrsgerechte Nutzung der E-Scooter im Rahmen der Regelüberwachung und ahnden Verstöße in diesem Bereich.
Weitere Informationen unter www.mannheim.de/e-scooter