Interessierte benötigen keine spezielle Ausbildung oder Rechtskenntnisse
Die „Koordinationsstelle Vormundschaft“ im Kreisjugendamt sucht interessierte Personen, die offen für die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen sind und sich vorstellen können, ehrenamtlich die Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen. Dazu finden im Januar drei Informationsveranstaltungen in den Landratsamt-Außenstellen in Heidelberg (24. Januar) sowie in Sinsheim (23. Januar) und Weinheim (25. Januar) statt.
Viele Kinder werden aus ihren Familien wegen Vernachlässigung oder Gewalt herausgenommen oder fliehen ohne ihre Eltern nach Deutschland. Aber jedes Kind braucht einen Vormund: Einen Menschen, der sich für es starkmacht und verantwortungsvoll Entscheidungen trifft. Wer Interesse hat, sich für Kinder und Jugendliche starkzumachen, ein kontinuierliches und verantwortungsvolles Engagement übernehmen möchte und für junge Menschen eine vertraute Ansprechperson werden will, ist herzlich eingeladen, sich an einem der Informationsabende des Jugendamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis über die ehrenamtliche Vormundschaft zu informieren.
Darüber hinaus ist die Koordinierungsstelle Vormundschaft im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis über die reguläre Erreichbarkeit hinaus noch an drei weiteren Tagen da, um nachgelagerte Fragen aus den Infoveranstaltungen zu beantworten sowie eine allgemeine Beratung bei Interesse einer ehrenamtlichen Vormundschaft zu beantworten.
Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft gegenüber einer Amtsvormundschaft des Jugendamtes nochmals betont. Zur Umsetzung dieser Reform hat das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises eine eigene Abteilung geschaffen, die Koordinationsstelle Vormundschaft, deren Aufgabe auch die Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormündern ist.
Es gibt viele Gründe, warum ein Kind oder Jugendlicher einen Vormund braucht. Wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht wahrnehmen können, bestellt das Familiengericht für Minderjährige eine Vormundin oder einen Vormund. Dies trifft auch bei minderjährigen Ausländern (UMA) zu, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen.
Nur für einen einzigen jungen Menschen zuständig
Interessierte benötigen keine spezielle Ausbildung oder rechtliche Vorkenntnisse, sondern werden von der Koordinationsstelle Vormundschaft des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet und bei der Ausübung der Vormundschaft begleitet und unterstützt. Im Gegensatz zu einer Vormundschaft durch das Jugendamt sind ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder meistens nur für einen einzigen jungen Menschen zuständig. Sie haben daher zeitlich bessere Möglichkeiten, mit dem jungen Menschen in Beziehung zu treten und auf seine individuellen Bedürfnisse einzugehen. Ehrenamtliche bringen Lebenserfahrung, Begabungen oder Qualifikationen aus ihren beruflichen Hintergründen mit, die für junge Menschen Orientierung bedeuten und besonders wertvoll sein können. Eine Aufnahme des jungen Menschen im Haushalt des Vormundes oder des Pflegers ist nicht vorgesehen.
Termine und weitere Infos
Das Kreisjugendamt sucht weiterhin Personen, die offen und sensibel für die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen sind und die sich gerne für ihre Belange einsetzen, z.B. schulische Angelegenheiten, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten, die Korrespondenz mit Ämtern und vieles mehr. Die Koordinierungsstelle Vormundschaft bietet am Dienstag, 23. Januar, in der Muthstraße 4 in Sinsheim, am Mittwoch, 24. Januar, in der Eppelheimer Str. 15 in Heidelberg und am Donnerstag, 25. Januar, in der Röntgen Str. 2 in Weinheim jeweils ab 17 Uhr eine Infoveranstaltung an. Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten an [email protected].
Interessierte dürfen sich zudem grundsätzlich jederzeit an diese E-Mail-Adresse wenden oder sich telefonisch (06221/522-2126, -2184, -2081, -1180) bei der Koordinationsstelle Vormundschaft informieren. Weitere Informationen unter: www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/koordinationsstelle+vormundschaft