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Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Erhalt der Wohnung und Vermeidung von Obdachlosigkeit haben hohe Priorität

6. April 2019 | Leitartikel, Mannheim

Wohnungslosenhilfe arbeitet mit Kooperationspartnern eng vernetzt
 
In Mannheim muss niemand auf der Straße leben – der Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Stadtverwaltung hohe Priorität. Sie arbeitet mit allen Trägern und Kooperationspartnern der Wohnungslosenhilfe eng vernetzt sowie in regelmäßigem Austausch und leistet in Einzelfällen übergreifende Fallberatung.
 
Zu vielfältigen Maßnahmen, die in dieser Hinsicht erfolgen, nimmt die Stadt in einer aktuellen Informationsvorlage Stellung.
Insbesondere präventive Maßnahmen sowie ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mannheim und der GBG-Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH haben sich bewährt.
 
Aufgrund dieses Kooperationsvertrags kann die Stadt Mannheim soweit Personen von Obdachlosigkeit bedroht sind, auf den Wohnungsbestand der GBG zurückgreifen und ein reguläres Mietverhältnis begründen. Der Bedarf an Wohnraum kann über die GBG in Mannheim grundsätzlich sichergestellt werden. Eine Notwendigkeit für die Anmietung von Wohnraum außerhalb des GBG-Bestandes zeichnet sich nicht ab.
 
Soweit das Jobcenter beziehungsweise die Wohnraumsicherung des Fachbereichs Arbeit und Soziales Kenntnis über Mietrückstände von Leistungsbeziehern erhalten, werden frühzeitig Hilfen angeboten. Hierzu gehören beispielsweise die kommunale Schuldnerberatung, die Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung sowie die Übernahme von Mietschulden. Dadurch ist es gelungen, die Anzahl von Räumungsklagen, die auf Mietschulden basieren, in den zurückliegenden sieben Jahren von 646 (2011) auf 411 (2018) zu vermindern.
 
In Fällen, in denen es nicht möglich ist von Obdachlosigkeit bedrohte Personen in einer regulären Mietwohnungen der GBG unterzubringen, werden sie einer Notunterkunft der GBG zugeteilt. Derzeit leben 32 Haushalte mit insgesamt 96 Personen im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses in Ersatzwohnraum der GBG.
 
Für den Personenkreis der alleinstehenden Wohnungslosen stehen die Notübernachtungsstelle, Häuser freier Träger oder Einrichtungen der Stadt Mannheim für wohnungslose Personen zur Verfügung. Die Anzahl der Personen, die die kommunalen Einrichtungen nutzen, ist in den vergangenen Jahren relativ gleich geblieben, die Übernachtungen in der Notübernachtungsstelle sogar leicht rückläufig.

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