Der SV Waldhof Mannheim ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes erneut verurteilt worden. Es ist die zweite Geldstrafe innerhalb Wochenfrist. Geahndet wurden dieses Mal zwei Vorfälle während der Partie gegen den 1. FC Kaiserslautern am 01. September 2019, welche nun eine Strafe in Höhe von 7.925 Euro zur Folge haben. Der SV Waldhof hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Während und nach der Partie gegen die Pfälzer kam es zum Abbrennen von mehreren Rauchtöpfen, was in der 2. Spielminute zu einer Spielunterbrechung von 1 ½ Minuten geführt hatte. Einer der Rauchtöpfe wurde hierbei auf das Spielfeld geworfen.
Außerdem wurde in der 7. Minute ein Banner gezeigt, welches ein unsportliches Verhalten nach DFB-Rechts- und Verfahrensordnung darstellt. Diese Vorschriften dienen insbesondere der Einhaltung der sportlichen Fairness und dem gegenseitigen Respekt.
„Die kürzlich erhaltenen Geldstrafen belasten den SV Waldhof natürlich. Wir hoffen, dass wir zukünftig diese Strafen vermeiden und das Geld sinnvoller investieren können“, so SVW-Geschäftsführer Markus Kompp.
„Die nun erhaltene Strafe ärgert uns natürlich. Ich möchte deshalb an mein Angebot zur Spende an die Jugendabteilung des Vereins erneuern. Dort ist das Geld sicherlich sinnvoller investiert als in Verbandsstrafen“, erinnert SVW-Präsident Bernd Beetz an sein, am letzten Freitag getätigtes, Versprechen.