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Erweiterte Notbetreuung in den Heidelberger Kitas

19. Mai 2020 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel, Politik

Landesverordnung sieht noch keine Öffnung der Einrichtungen vor – Eltern können Betreuungsbedarf anmelden

 

Symbolfoto: Buchner

Das Land Baden-Württemberg hat am vergangenen Samstag, 16. Mai 2020, eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Danach wird es aktuell keinen Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen geben. Stattdessen wird die bisherige Notbetreuung erweitert. Das gilt auch für die Kitas in Heidelberg. „Das Land hat in den letzten Wochen durch seine Ankündigung eines reduzierten Regelbetriebs bei den Eltern die Erwartung geweckt, dass die Kitas zum 18. Mai wieder öffnen. Das ist aber nicht der Fall. Die Landesverordnung in der aktuellen Fassung regelt eindeutig, dass der Betrieb von Kitas bis zum Ablauf des 15. Juni untersagt ist. Was in den Kitas derzeit stattfindet, ist weiterhin eine reine Notbetreuung, die jetzt jedoch nach bestimmten Maßgaben erweitert wird“, sagt Myriam Lasso, Leiterin des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg. Um diese Erweiterung stadtweit in den rund 130 Kitas möglichst rasch einheitlich zu regeln, hat das Kinder- und Jugendamt sich mit den Vertretern der Träger am gestrigen Montag abgestimmt.

 

Grundsätzlich gilt laut Landesverordnung: Es dürfen nur maximal 50 Prozent der im Normalbetrieb zur Verfügung stehenden Plätze in den Gruppen vergeben werden.

 

Alle Kinder, die bisher die Notbetreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung besucht haben, werden dort ohne weitere Antragsstellung weiterhin betreut.

 

Die Vergabe weiterer Plätze erfolgt nach einem gestuften Verfahren. Bei der Neuaufnahme Priorität haben

  • Kinder, bei denen das Kinder- und Jugendamt feststellt, dass die Betreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist;
  • Kinder von Eltern, die beide oder als Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur arbeiten;
  • Kinder, deren Eltern beide oder als Alleinerziehende eine präsenzpflichtige Tätigkeit außerhalb der Wohnung haben oder aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert sind;
  • Kinder mit besonderem Förderbedarf.

 

Falls dann noch freie Kapazitäten vorhanden sind, können weitere Kinder ohne besondere Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Einrichtungsleitung. Stadt und Träger haben sich am gestrigen Montag darauf verständigt, dass hierbei beispielsweise Berufstätige im Homeoffice mit festen Online-Zeiten oder Eltern in Prüfungsvorbereitungen besonders berücksichtigt werden sollen.

 

Eltern, die einen Betreuungsbedarf in der erweiterten Notbetreuung anmelden möchten, können sich bei den Kita-Leitungen melden und erhalten auf Anfrage per E-Mail die Anmeldeformulare.

 

 

 

 

Ergänzend: www.heidelberg.de/kitas

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